E-Mail & User Accounts

Studierende und Mitarbeitende erhalten automatisch eine E-Mailadresse sowie User Accounts mit den für sie vorgesehenen Zugriffsrechten. Bei Gastforschenden, Senior Adjunct Researchers und Kooperationspartner*innen benötigen wir nebst den Personalien eine lückenlose Begründung für den Zugang zu unseren Systemen. 

Bei einer positiven Bewertung erteilen wir Dritten ein §3 Benutzerkonto. Dieses ist auf 12 Monate beschränkt und kann verlängert werden. Auch austretende Mitarbeitende können solche Accounts beantragen, wenn sie noch eine Publikation fertigstellen, Drittmittel verwalten oder an einem Forschungsprojekt beteiligt sind. Der bzw. die zuständige Abteilungsleiterin muss den Antrag unterzeichen.

Mit Ihrer Anstellung an der Universität Basel erhalten Sie automatisch einen Account. Die zentralen IT-Services (ITS) senden Ihnen dazu die Zugangsdaten (Stammdaten) per Post. Das Passwort können Sie hier ändern viaweb.unibas.ch.

In diesem Fall können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre bisherige «@stud-unibas.ch-Adresse» behalten wollen oder ob die E-Mail-Adresse ohne «stud-» geführt werden soll. Eine entsprechende Anfrage erhalten Sie von den zentralen IT-Services (ITS).

Beantragen Sie einen sogenannten §3-Account für max. 12 Monate bei der Geschäftsführung. Das hierfür nötige Formular finden Sie hier.

Wie es der Name umschreibt, sind damit i.d.R. ehemalige Mitarbeiter*innen gemeint, welche weiterhin eng mit der Abteilung zusammenarbeiten. Gegebenenfalls benötigen sie über die Anstellung hinaus Zugang zu fakultätseigenen Shares bzw. zum bisherigen E-Mail-Account und werden auf der Abteilungswebseite gelistet. Für den Antrag von max. 12 Monaten ist folgendes Formular an die Geschäftsführung zu senden.

* Senior Adjunct Researcher müssen an der Universität Basel promoviert haben, dürfen nicht an einer anderen Universität in einer Tenure Track Position sein und geben auf Anfrage Auskunft über ihre Publikationen.

Für jede personenunabhängige E-Mail-Adresse wird eine verantwortliche Person als Kontakt festgelegt. Deren Unibas-E-Mail-Adresse ist auf dem Antrag anzugeben.