Neuanstellungen und Wiedereintritte

Damit Neuanstellungen und Wiedereintritte termingerecht bei HR zentral eingereicht werden können, müssen folgende Fristen eingehalten werden:

Herkunft/StaatsbürgerschaftSpezifizierungBesonderesFrist vor Datum Vertragsbeginn
Schweiz

mind. 4 Wochen

EU/EFTA

ohne Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien und EstlandSiehe Übersicht der benötigten Unterlagen nach Anstellung inkl. Merkblatt Bewilligungen, insbesondere Merkblatt Bewilligungen (S. 4)mind. 6 Wochen

Nicht-EU/EFTA

inkl. Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien und Estland

Wenn keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz vorliegt, müssen mind. 8 Wochen zwischen dem Einreichen des Personalantrages bei HR dezentral und dem Anstellungsbeginn liegen. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen muss auch ein Begründungsschreiben für die gewünschte Anstellung eingereicht werden.

Mitarbeiter*innen aus Drittstaaten, welche im angrenzenden Ausland (PLZ mit 79*** für D oder 68*** für F) wohnen und eine G-Bewilligung benötigen, müssen seit mindestens 6 Monaten in der Grenzzone wohnhaft sein.

mind. 8 Wochen
Hinweis

Mitarbeiter*innen ohne gültige Arbeitspapiere können nicht beschäftigt werden!
Eine Terminvereinbarung für das Vorgehen bei Einholung von Arbeitsbewilligungen empfiehlt sich. Die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden (AHV, IV, Unfallversicherung und Pensionskasse) und rückwirkende Anstellungen sind nicht möglich.

Weitere Informationen zu Arbeitsbewilligungen


Online-Formular PA

Bitte reichen Sie den Personalantrag ausschliesslich via Online-Formular ein.

  • Der Zugang ist nur mit VPN möglich.
  • Nur berechtigte Personen können einen Personalantrag einreichen.
  • Nach 20 Minuten ohne Aktion ist die Zeitlimite überschritten. Die Daten werden nicht gespeichert.
  • Es können nur fristgerecht sowie vollständige Personalanträge bearbeitet werden.

Sollten Sie vorab Klärungsbedarf haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden: E-Mail.

Korrespondenz per E-Mail: Betreffzeile
Betreff:  Kostenstelle oder Auftrag / Nachname Vorname / Personalnummer / Worum es geht / Frist oder Termin
Beispiel:  PEXXXX / Mustermann Max / 47007 / Vertragsverlängerung / per 01.04.2021-31.08.2021

Zweitanstellungen und Wiedereintritte sind wie Neuanstellungen zu behandeln, d.h. es ist neben dem Personalantrag auch ein aktueller Personalbogen notwendig.

Für die Meldung muss VPN aktiviert sein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Saskia Bollin wenden.

Detaillierte Informationen zum Arbeitsmodell Homeoffice finden Sie im Intranet. Bitte beachten Sie, dass eine für die Fakultät für Psychologie angepasste Version der Homeoffice-Vereibarung besteht. Wir bitten Sie daher, die unten gelistete Vorlage zu verwenden. 

Technische Voraussetzungen für das Homeoffice

  • Termine sind via Exchange-Kalender einsehbar
Timemangement

Für Informationen zum TimeManagement konsultieren Sie bitte das Intranet.

Offene Stellen
  • Stelleninserate werden grundsätzlich nur auf unibas.ch publiziert.
  • Bitte reichen Sie Stelleninserate als Word-Dokument ein und vermerken Sie gewünschte Laufzeit in Wochen.
  • Gestaltungsichtlinien DE
  • Gestaltungsrichtlinien ENG
  • 
Für Ausschreibungen mit hoher zu erwartender Rücklaufquote bitten wir um Kontaktaufnahme. Möglicherweise ist E-Recruiting hierfür die Lösung. Gerne klären wir dies für Sie ab.

Standardkanälen für die Publikation

Die Laufzeit ist bei allen Medien auf 30 Tage festgelegt. Auf der Homepage der Universität Basel kann eine Laufzeit von 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 12 Wochen gewählt werden.

Mitarbeiter*innen ab Personalkategoie Assistierende erhalten einen persönlichern Telefonanschluss. Anträge sind vor Stellenantritt an die Geschäftsführung zur Genehmigung zu senden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unpersönliche Telefonnummern bei der Geschäftsführung zu beantragen (Beispiel: Sammelanschluss für Büro Hilfsassistierende).

Folgende Angaben sind jeweils nötig:

  • Vorname Nachname
  • Raumnummer und Gebäudebezeichnung
  • persönlicher Anschluss oder unpersönlicher Anschluss
UNICARD

Informationen zur UNIcard siehe bitte Rubrik «Schlüssel und UNIcard».

Mitarbeitende sind verpflichtet, Betriebs- sowie Nichtbetriebsunfälle als auch krankheitsbedingte Abwesenheiten unverzüglich zu melden.

Siehe dazu auch weitere Informationen im Intranet: Unfall & Unfallversicherung sowie Krankheit & Krankentaggeldversicherung.