Masterarbeit, Masterprojekt und Kolloquium

Die Masterarbeit und das damit assoziierte Masterprojekt und Kolloquium sind ein zentraler und mit insgesamt 45 Kreditpunkten gewichtiger Bestandteil des Masterstudiums. Das Masterprojekt sowie das Kolloquium werden durchgehend über drei Semester belegt. Entsprechend ist die Auswahl des Masterprojekts, in dem die Masterarbeit erstellt wird, für die individuelle inhaltliche und methodische Ausrichtung im Masterstudium von grosser Bedeutung. Es empfiehlt sich deswegen, das Masterprojekt sorgfältig auszuwählen und ab dem ersten Semester des Masterstudiums zu belegen.

Mastermatch: Auswahl, Aufnahme und Belegen des Masterprojekts

Die Masterarbeit wird im Rahmen des Masterprojekts erstellt, d.h. im Masterprojekt wird ein Forschungsprojekt geplant, umgesetzt und ausgewertet sowie die Masterarbeit erstellt und im Kolloquium werden Forschungsthemen und Forschungsprojekte vorgestellt und diskutiert. Die Auswahl und die Aufnahme in das Masterprojekt erfolgt online über den Mastermatch:

  1. Studierende können auf dem Mastermatch mit aktiviertem VPN ab 1. Juni bis 31. August (für das Herbstsemester) beziehungsweise ab 1. Dezember bis 31. Januar (für das Frühjahrsemester) angebotene Masterprojekte beziehungsweise Forschungsprojekte innerhalb von Masterprojekten mit den relevanten Informationen (Vertiefungsrichtung, Abteilung, Dozierende, Beschreibung des Forschungsprojekts, verantwortliche Dozierende und verfügbare Plätze) sichten. Es ist möglich Kontakt mit der genannten Dozierenden aufzunehmen, um die Passung zwischen eigenen Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten und den inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Anforderungen des betreffenden Master- oder Forschungsprojekts zu eruieren.
  2. Ab dem 1. September (Herbstsemester) beziehungsweise dem 1. Februar (Frühjahrssemester) und bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn ist es möglich, über den Mastermatch Anfragen zu Masterprojekten beziehungsweise Forschungsprojekten innerhalb von Masterprojekten tätigen. Die Anzahl möglicher Anfragen ist nicht beschränkt und der Zugang ist nur mit unibas-Email und aktiviertem VPN möglich. Studierende haben die Möglichkeit, ihren Anfragen eine Begründung beizufügen. Studierende erhalten eine Emailbestätigung ihrer Anfragen, über die sie auch ihre Anfrage zurückziehen können.
  3. Dozierende können die eingegangenen Anfragen zu ihren Master- beziehungsweise Forschungsprojekten auf dem Mastermatch einsehen und bis zum Vorlesungsbeginn annehmen oder ablehnen. 
  4. Bei Annahme einer Anfrage werden allfällige weitere Anfragen der betreffenden Studierenden annulliert und die betreffenden Studierenden können auch keine weiteren Anfragen mehr starten. Dies bedeutet, dass eine angenommene Anfrage verbindlich ist.
  5. Nach Annahme durch Dozierende belegen Studierende über die Online Services das betreffende Masterprojekt.

Studienvertrag für die Masterarbeit

Nach Vergabe und vor Beginn der Masterarbeit wird zwischen der Betreuungsperson und der oder dem Studierenden der Studienvertrag für die Masterarbeit abgeschlossen und gemeinsam unterschrieben. Der Studienvertrag für die Masterarbeit regelt das Thema, die formalen Aspekte und den Abgabetermin der Masterarbeit. Die Vorlage für den Studienvertrag für die Masterarbeit befindet sich in den Dokumenten. Der Studienvertrag für die Masterarbeit sollte nach Erstellung und spätestens zum Abgabetermin der Masterarbeit digital unterschrieben und als PDF in einer Email an das Studiendekanat und die betreffenden betreuenden Dozierenden gesendet werden.

Schreiben der Masterarbeit

Die Erarbeitung und das Schreiben der Masterarbeit in der Vertiefungsrichtung Persönlichkeits- und Entwicklungspsychologie wird von den betreuenden Dozierenden eng und fortwährend begleitet. Die betreuenden Dozierenden stehen den Studierenden mit Rat, Tat, Expertise und Erfahrung zur Seite, bieten per Email oder in Besprechungen konstruktives Feedback und Unterstützung und begleiten so den Prozess der Erstellung der Masterarbeit. Die Masterarbeit wird in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Dozierenden erstellt und entsprechend ist das Vorgehen von Dozierenden zu Dozierenden und von Abteilung zu Abteilung verschieden. Für die Erstellung der Masterarbeit stehen aber obligatorische Vorlagen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung, in welchen das Format vorgegeben und eine generelle Strukur vorgeschlagen ist.

Abgabe und Benotung der Masterarbeit

Die Abgabe von Masterarbeiten ausschliesslich als pdf-Datei per Email an studiendekanat-psychologie@clutterunibas.ch. Das Studiendekanat leitet dann die Masterarbeit an die Dozierenden weiter. Der Vertrag zum Schreiben der Masterarbeit muss bei der Abgabe im Studiendekanat vorliegen. Die Abgabetermine sind auf zwei Termine jährlich festgelegt:

  • im Frühjahrsemester am 1. April
  • im Herbstsemester am 15. Oktober

Fällt der Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Abgabe auf den nächstmöglichen Arbeitstag. Der Abgabetermin der Masterarbeit kann bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin nach Absprache mit den betreuenden Dozierenden durch eine schriftliche Mitteilung per Email an die Prüfungskommission einmalig um einen Monat verlängert werden. Die Verlängerung kann von der Prüfungskommission ausschliesslich bestätigt werden, wenn der Studienvertrag beim Studiendekanat vorliegt. Es ist auch möglich in Absprache mit den betreuenden Dozierenden den Studienvertrag für die Masterarbeit im gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und einen neuen Studienvertrag für die Masterarbeit mit einem späteren Abgabetermin zu erstellen. Die Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Information des Studiendekanats. 

Die Benotung erfolgt durch den/die Professor:in der Fakultät für Psychologie und folgt in der Regel einem standardisierten Beurteilungsschema. Bei einer ungenügenden Benotung oder nicht fristgerechter Abgabe der Masterarbeit, gilt diese als nicht bestanden. Bei einer nichtbestandenen Masterarbeit kann eine zweite Masterarbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. Ein zweites Nichtbestehen einer Masterarbeit führt zum Ausschluss vom Studium der Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.