Masterarbeit, Masterprojekt und Kolloqium

Die Masterarbeit und das damit assoziierte Masterprojekt und Kolloquium sind ein zentraler und mit insgesamt 45 Kreditpunkten gewichtiger Bestandteil des Masterstudiums. Das Masterprojekt sowie das Kolloquium werden durchgehend über drei Semester belegt. Entsprechend ist die Auswahl des Masterprojekts, in dem die Masterarbeit erstellt wird, für die individuelle inhaltliche und methodische Ausrichtung im Masterstudium von grosser Bedeutung. Es empfiehlt sich deswegen, das Masterprojekt sorgfältig auszuwählen und ab dem ersten Semester des Masterstudiums zu belegen.

Mastermatch: Auswahl, Aufnahme und Belegen des Masterprojekts

Die Masterarbeit wird im Rahmen des Masterprojekts erstellt, d.h. im Masterprojekt wird ein Forschungsprojekt geplant, umgesetzt und ausgewertet sowie die Masterarbeit erstellt und im Kolloquium werden Forschungsthemen und Forschungsprojekte vorgestellt und diskutiert. Die Auswahl und die Aufnahme in das Masterprojekt erfolgt online über den Mastermatch:

  1. Studierende können auf dem Mastermatch mit aktiviertem VPN ab 1. Juni bis 31. August (für das Herbstsemester) beziehungsweise ab 1. Dezember bis 31. Januar (für das Frühjahrsemester) angebotene Masterprojekte beziehungsweise Forschungsprojekte innerhalb von Masterprojekten mit den relevanten Informationen (Vertiefungsrichtung, Abteilung, Dozierende, Beschreibung des Forschungsprojekts, verantwortliche Dozierende und verfügbare Plätze) sichten. Es ist möglich Kontakt mit der genannten Dozierenden aufzunehmen, um die Passung zwischen eigenen Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten und den inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Anforderungen des betreffenden Master- oder Forschungsprojekts zu eruieren.
  2. Ab dem 1. September (Herbstsemester) beziehungsweise dem 1. Februar (Frühjahrssemester) und bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn ist es möglich, über den Mastermatch Anfragen zu Masterprojekten beziehungsweise Forschungsprojekten innerhalb von Masterprojekten tätigen. Die Anzahl möglicher Anfragen ist nicht beschränkt und der Zugang ist nur mit unibas-Email und aktiviertem VPN möglich. Studierende haben die Möglichkeit, ihren Anfragen eine Begründung beizufügen. Studierende erhalten eine Emailbestätigung ihrer Anfragen, über die sie auch ihre Anfrage zurückziehen können.
  3. Dozierende können die eingegangenen Anfragen zu ihren Master- beziehungsweise Forschungsprojekten auf dem Mastermatch einsehen und bis zum Vorlesungsbeginn annehmen oder ablehnen. 
  4. Bei Annahme einer Anfrage werden allfällige weitere Anfragen der betreffenden Studierenden annulliert und die betreffenden Studierenden können auch keine weiteren Anfragen mehr starten. Dies bedeutet, dass eine angenommene Anfrage verbindlich ist.
  5. Nach Annahme durch Dozierende belegen Studierende über die Online Services das betreffende Masterprojekt.

Vergabe von Masterarbeitsthemen

Der erste Ansprechpartner im Hinblick auf die Vergabe von Themen für die Masterarbeit sind die Dozierenden des betreffenden Masterprojekts. Die Fortsetzung eines Themas, mit dem man sich bereits intensiv im Masterprojekt auseinandergesetzt hat, erleichtert nicht nur die theoretische Arbeit und die Entwicklung eines Designs. Auch bei der praktischen Umsetzung einer empirischen Studie profitiert man sehr stark von der Erfahrung, die schon mit den Studien im Masterprojekt gemacht wurden. In einigen Fällen können auch Themen ausserhalb des Masterprojekts vergeben werden. Die Vergabe erfolgt dann direkt über die jeweiligen Dozierenden, die den Studierenden verschiedene Themenvorschläge unterbreiten. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Arbeit an einem neuen Thema mit Mehraufwand verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Studien mit Feldarbeit (Erhebung nicht‐studentischer Stichproben). Studierende können den Betreuern auch eigene Themenvorschläge unterbreiten. Diese sollten aber gut ausgearbeitet sein. Eine Garantie für die Annahme eines eigenständig entwickelten Themas gibt es nicht.

Studienvertrag für die Masterarbeit

Nach Vergabe und vor Beginn der Masterarbeit wird zwischen der Betreuungsperson und der oder dem Studierenden der Studienvertrag für die Masterarbeit abgeschlossen und gemeinsam unterschrieben werden. Der Studienvertrag für die Masterarbeit regelt das Thema, die formalen Aspekte und den Abgabetermin der Masterarbeit. Die Vorlage für den Studienvertrag für die Masterarbeit befindet sich in den Dokumenten. Der Studienvertrag für die Masterarbeit sollte nach Erstellung und spätestens zum Abgabetermin der Masterarbeit digital unterschrieben und als PDF in einer Email an das Studiendekanat und die betreffenden betreuenden Dozierenden gesendet werden.   

Schreiben der Masterarbeit

Die Masterarbeit ist der Nachweis, eine empirische Studie durchführen und dokumentieren zu können. Empirische Arbeiten werden vorwiegend als Zeitschriftenartikel publiziert es ist deswegen sinnvoll, dass auch die Masterarbeiten sich an dieser Publikationsform orientieren. Dies hat einige Auswirkungen:

  • Am auffälligsten ist die Auswirkung auf den Umfang. Der reine Text (ohne Zusammenfassung, Literaturverzeichnis, Anhang) sollte nicht mehr als 60 Seiten umfassen. Die Länge oder das Gewicht einer Arbeit wird nicht bewertet. Vielmehr ist es eine Kunst, Sachverhalte gut und verständlich zusammenzufassen, ohne die Aussage zu verändern. Theorieblöcke oder Analysen, die der Beantwortung der Untersuchungsfrage nicht dienlich sind, sollten daher nicht berichtet werden.
  • Eine weitere Auswirkung der APA‐Richtlinien betrifft die Form der Arbeit: Es haben sich in der Psychologie die APA‐Richtlinien durchgesetzt. Diese schreiben vor, in welcher Form Artikel bei Zeitschriften eingereicht werden müssen. Diese Form ist etwas gewöhnungsbedürftig und unterscheidet sich in manchen Punkten von der Form, die für die Gestaltung von Seminararbeiten verlangt wurde. Die Masterarbeiten können in Englischer oder Deutscher Sprache verfasst werden.

Die Erarbeitung und das Schreiben der Masterarbeit in der Vertiefungsrichtung Sozial-, Wirtschafts- und Entscheidungspsychologie wird von den betreuenden Dozierenden eng und fortwährend begleitet. Die betreuenden Dozierenden stehen den Studierenden mit Rat, Tat, Expertise und Erfahrung zur Seite, bieten per Email oder in Besprechungen konstruktives Feedback und Unterstützung und begleiten so den Prozess der Erstellung der Masterarbeit. Die Masterarbeit wird in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Dozierenden erstellt und entsprechend ist das Vorgehen von Dozierenden zu Dozierenden und von Abteilung zu Abteilung verschieden. Für die Erstellung der Masterarbeit stehen aber obligatorische Vorlagen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung, in welchen das Format vorgegeben und eine generelle Strukur vorgeschlagen ist.

Die Struktur der Masterarbeit entspricht dem Aufbau eines empirischen Zeitschriftenartikels. Anleitungen zum Schreiben eines empirischen Artikels sind dabei hilfreich (z.B. Bem, D. J. (2004). Writing the empirical journal article. In J. M. Darley, M. P. Zanna & H. L. Roediger, III (Eds.), The complete academic: A career guide (2nd ed.). (pp. 185‐219). Washington, DC US: American Psychological Association). Vorsicht: Anleitungen zu reinen Literaturarbeiten können an manchen Stellen verwirren. Die APA‐Richtlinien sind auf jeden Fall richtig.

Abgabe und Benotung der Masterarbeit

Man hat die Möglichkeit vor der endgültigen Abgabe Rückmeldung über die Masterarbeit zu erhalten und danach die Arbeit noch einmal zu verbessern. Das Einholen dieser ersten Rückmeldung ist optional, wird aber empfohlen. Wichtig ist, dass nur einmal Rückmeldung eingeholt werden kann. Wer diese Rückmeldung möchte, muss bedenken, dass der Betreuer für die Rückmeldung der Masterarbeit Zeit benötigt und dass auch die Änderungen (die u.U. substantiell sein können) Zeit in Anspruch nehmen. Die Zeit der Rückmeldung beträgt 2 Wochen. Für die Änderungen sollten etwa 4 Wochen eingeplant werden. Es wird dringend empfohlen, bereits die erste Version für die Rückmeldung der Masterarbeit formal und inhaltlich perfekt zu gestalten (Formatierung gemäss den APA‐Richtlinien, keine Tippfehler). Hilfreich ist es, die Arbeit von einer befreundeten Person auf Verständlichkeit, Sprachfluss und Rechtschreibung überprüfen zu lassen. Die Art dieser ersten Rückmeldung wird in den Abteilungen der Vertiefungsrichtung Sozial-, Wirtschafts- und Entscheidungspsychologe unterschiedlich detailliert gehandhabt.

Die Abgabe von Masterarbeiten ausschliesslich als pdf-Datei per Email an studiendekanat-psychologie@unibas.ch. Das Studiendekanat leitet dann die Masterarbeit an die Dozierenden weiter. Der Vertrag zum Schreiben der Masterarbeit muss bei der Abgabe im Studiendekanat vorliegen. Die Abgabetermine sind auf zwei Termine jährlich festgelegt:

  • im Frühjahrsemester am 1. April
  • im Herbstsemester am 15. Oktober

Fällt der Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Abgabe auf den nächstmöglichen Arbeitstag. Der Abgabetermin der Masterarbeit kann bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin nach Absprache mit den betreuenden Dozierenden durch eine schriftliche Mitteilung per Email an die Prüfungskommission einmalig um einen Monat verlängert werden. Die Verlängerung kann von der Prüfungskommission ausschliesslich bestätigt werden, wenn der Studienvertrag beim Studiendekanat vorliegt. Es ist auch möglich in Absprache mit den betreuenden Dozierenden den Studienvertrag für die Masterarbeit im gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und einen neuen Studienvertrag für die Masterarbeit mit einem späteren Abgabetermin zu erstellen. Die Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Information des Studiendekanats. 

Die Benotung erfolgt durch den/ die Professor:in der Fakultät für Psychologie und folgt in der Regel einem standardisierten Beurteilungsschema. Bei einer ungenügenden Benotung oder nicht fristgerechter Abgabe der Masterarbeit, gilt diese als nicht bestanden. Bei einer nichtbestandenen Masterarbeit kann eine zweite Masterarbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. Ein zweites Nichtbestehen einer Masterarbeit führt zum Ausschluss vom Studium der Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.