Einzelselbsterfahrung (50 Stunden)

Die Einzelselbsterfahrung darf bis maximal 5 Jahre vor Beginn des Weiterbildungsstudiengangs besucht worden sein. Die Selbsterfahrungstherapeutin beziehungsweise der Selbsterfahrungstherapeut für die Einzelselbsterfahrung muss seit mindestens 5 Jahren zertifiziert und Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für den Personzentrierten Ansatz pcaSuisse sein. Selbsterfahrungstherapeutinnen beziehungsweise Selbsterfahrungstherapeuten dürfen während keiner Phase der Weiterbildung eine selektionierende Funktion gegenüber den Teilnehmenden einnehmen. Falls Selbsterfahrung und Supervision bei derselben Fachperson besucht werden, dürfen sich die beiden Elemente zeitlich nicht überschneiden. Selbsterfahrung bei direkten Vorgesetzten oder nächsten Angehörigen ist nicht zulässig.

Einzelsupervision (50 Stunden)

Mit der Einzelsupervision kann jederzeit während der Weiterbildung begonnen werden. Sie erfolgt durch eine oder einen von der pca.acp anerkannte Supervisorin oder anerkannten Supervisor.

Klinische Praxis

Die zweijährige klinische Praxis (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) findet in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung statt, davon mindestens ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung (Klinik, ambulanter psychiatrischer oder psychotherapeutischer Dienst). Bei teilzeitlicher Anstellung verlängert sich die Dauer entsprechend. Es werden nur Anstellungen nach dem Studienabschluss berücksichtigt.

Masterarbeit

Der Abschluss des Weiterbildungsstudiengangs erfordert eine Masterarbeit, welche aus einer schriftliche Prozessanalyse einer abgeschlossenen Therapie, die mit Video- oder Audioaufnahmen dokumentiert wird, besteht und welche die Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung ist. Die schriftliche Prozessanalyse gilt als Abschlussarbeit.

Abschlussprüfung

An der mündlichen Abschlussprüfung, welche in der Supervisionsgruppe stattfindet,  entscheiden die Supervisorin oder der Supervisor und eine weitere Dozierende oder ein weiterer Dozierender zusammen über den erfolgreichen Abschluss. Bevor der Weiterbildungsstudiengang Master of Advanced Studies in Personzentrierter Psychotherapie mit der mündlichen Abschlussprüfung abgeschlossen werden kann, müssen alle Module abgeschlossen, die Einzelelemente absolviert, die 500 Stunden eigene therapeutische Arbeit und die zweijährige klinische Tätigkeit erfüllt sein.