Masterarbeit, Masterprojekt und Kolloquium

Die Masterarbeit und das damit assoziierte Masterprojekt und Kolloquium sind ein zentraler und mit insgesamt 45 Kreditpunkten gewichtiger Bestandteil des Masterstudiums. Das Masterprojekt sowie das Kolloquium werden durchgehend über drei Semester belegt. Entsprechend ist die Auswahl des Masterprojekts, in dem die Masterarbeit erstellt wird, für die individuelle inhaltliche und methodische Ausrichtung im Masterstudium von grosser Bedeutung. Es empfiehlt sich deswegen, das Masterprojekt sorgfältig auszuwählen und ab dem ersten Semester des Masterstudiums zu belegen. 

Auswahl, Aufnahme und Belegen des Masterprojekts

Die Masterarbeit wird im Rahmen des Masterprojekts erstellt, d.h. im Masterprojekt wird ein Forschungsprojekt geplant, umgesetzt und ausgewertet sowie die Masterarbeit erstellt und im Kolloquium werden Forschungsthemen und Forschungsprojekte vorgestellt und diskutiert.  

  1. Studierende werden seitens Studiendekanat angefragt, wann sie mit dem Masterprojekt beginnen werden (FS25 oder HS25).

  2. Die Abteilungen teilen dem Studiendekanat die relevanten Informationen (Vertiefungsrichtung, Abteilung, verantwortliche Dozierende, Name und Beschreibung des Projekts und verfügbare Plätze) zu den Masterprojekten, die neue Studierende aufnehmen, per 31.01.2025 (für das FS25) respektive per 31.08.2025 (für das HS25), mit.

  3. Per 1. Februar wird die zur Verfügung stehende Auswahl an Masterprojekten, wie oben beschrieben, den Studierenden seitens Studiendekanat per E-Mail zugestellt.

  4. Studierende kontaktieren darauffolgend bis spätestens zum Vorlesungsbeginn die verantwortlichen Dozierenden.

  5. Dozierende können die eingegangenen Anfragen zu ihren Masterprojekten bis spätestens zum Vorlesungsbeginn annehmen oder ablehnen.

  6. Nach Annahme durch Dozierende belegen Studierende über die Online Services das betreffende Masterprojekt, ggfs. das dazugehörige Kolloquium und stellen den Studienvertrag aus.

Studienvertrag für die Masterarbeit

Nach Vergabe und vor Beginn der Masterarbeit wird zwischen der Betreuungsperson und der oder dem Studierenden der Studienvertrag für die Masterarbeit abgeschlossen und gemeinsam unterschrieben. Der Studienvertrag für die Masterarbeit regelt das Thema, die formalen Aspekte und den Abgabetermin der Masterarbeit. Die Vorlage für den Studienvertrag für die Masterarbeit befindet sich in den Dokumenten. Der Studienvertrag für die Masterarbeit sollte nach Erstellung und spätestens zum Abgabetermin der Masterarbeit digital unterschrieben und als PDF in einer Email an das Studiendekanat und die betreffenden betreuenden Dozierenden gesendet werden.

Schreiben der Masterarbeit

Die Erarbeitung und das Schreiben der Masterarbeit in der Vertiefungsrichtung Klinische Psychologie und Neurowissenschaften wird von den betreuenden Dozierenden eng und fortwährend begleitet. Die betreuenden Dozierenden stehen den Studierenden mit Rat, Tat, Expertise und Erfahrung zur Seite, bieten per Email oder in Besprechungen konstruktives Feedback und Unterstützung und begleiten so den Prozess der Erstellung der Masterarbeit. Die Masterarbeit wird in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Dozierenden erstellt und entsprechend ist das Vorgehen von Dozierenden zu Dozierenden und von Abteilung zu Abteilung verschieden, hier eine Auflistung der verschiedene inhaltlichen Vorgaben. Für die Erstellung der Masterarbeit stehen obligatorische Vorlagen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung, in welchen das Format vorgegeben und eine generelle Struktur vorgeschlagen ist.

Abgabe und Benotung der Masterarbeit

Die Abgabe von Masterarbeiten ausschliesslich als pdf-Datei per Email an studiendekanat-psychologie@clutterunibas.ch. Das Studiendekanat leitet die Masterarbeit an die Dozierenden weiter. Der Vertrag zum Schreiben der Masterarbeit muss bei der Abgabe im Studiendekanat vorliegen. Die Abgabetermine sind auf zwei Termine jährlich festgelegt:

  • im Frühjahrsemester am 1. April
  • im Herbstsemester am 15. Oktober

Fällt der Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Abgabe auf den nächstmöglichen Arbeitstag. Der Abgabetermin der Masterarbeit kann bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin nach Absprache mit den betreuenden Dozierenden durch eine schriftliche Mitteilung per Email an die Prüfungskommission einmalig um einen Monat verlängert werden. Die Verlängerung kann von der Prüfungskommission ausschliesslich bestätigt werden, wenn der Studienvertrag beim Studiendekanat vorliegt. Es ist auch möglich in Absprache mit den betreuenden Dozierenden den Studienvertrag für die Masterarbeit im gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und einen neuen Studienvertrag für die Masterarbeit mit einem späteren Abgabetermin zu erstellen. Die Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Information des Studiendekanats. 

Die Benotung erfolgt durch den/ die Professor:in der Fakultät für Psychologie und folgt in der Regel einem standardisierten Beurteilungsschema. Bei einer ungenügenden Benotung oder nicht fristgerechter Abgabe der Masterarbeit, gilt diese als nicht bestanden. Bei einer nichtbestandenen Masterarbeit kann eine zweite Masterarbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. Ein zweites Nichtbestehen einer Masterarbeit führt zum Ausschluss vom Studium der Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.