Mündliche Masterprüfung
Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums in Form einer 30-minütigen mündlichen Prüfung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung. Mit der Masterprüfung weisen Studierende nach, dass sie die theoretischen Ansätze und Befunde, Diskussionen und Kontroversen sowie Methoden und Vorgehensweisen der Vertiefungsrichtung kennen, verstehen, anwenden und kommunizieren können. Die Masterprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung mit einer Professorin, einem Professor oder mit einem habilitierten Mitglied der Fakultät und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer. Die Prüfungsinhalte der Masterprüfung werden durch die verantwortlichen Professorinnen oder Professoren der jeweiligen Vertiefungsrichtung festgelegt und frühzeitig auf dieser Website (siehe unten) angegeben.
Anmeldung
Masterprüfungen finden jedes Semester statt, d.h. für das Frühjahrssemester in den Kalenderwochen 21/22 sowie für das Herbstsemester in den Kalenderwochen 50/51. Eine fristgerechte Anmeldung ist ab Kalenderwoche 14 (FS) beziehungsweise 43 (HS) bis Ende Kalenderwoche 16 (FS) respektive 45 (HS) möglich und ist eine notwendige Vorausetzung für die Masterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die bestandene Masterarbeit. Masterprüfungen werden in der Regel von den Professorinnen und Professoren, welche die Masterarbeit betreut haben, durchgeführt.
Ablauf
Die Masterprüfung hat in allen Vertiefungsrichtungen den gleichen Aufbau (10 Minuten Thema, dann 20 Minuten Grundlagen und Vertiefung) und vergleichbare Anforderungen, welche im Folgenden beschrieben werden:
- Thema: Für den Einstieg in die Prüfung bereiten die Studierenden ein individuell ausgewähltes Spezialthema vor. Das Spezialthema muss frühzeitig mit der Prüferin / dem Prüfer abgesprochen werden. Dabei darf das Spezialthema nicht das Thema der Masterarbeit umfassen, sehr wohl aber Themen aus Seminaren. Das Spezialthema soll auf mindestens vier Originalarbeiten aus Peer-Review-Zeitschriften basieren, welche kurz zusammengefasst werden (jeweils eine einseitige Zusammenfassung pro Artikel). Diese Zusammenfassungen sind drei Wochen vor der Prüfung einzureichen. Das Spezialthema wird in den ersten 10 Minuten der Masterprüfung mündlich präsentiert und diskutiert.
- Grundlagen: In der Masterprüfung wird die Kenntnis der Grundlagen der Vertiefungsrichtung Sozial-, Wirtschafts- und Entscheidungspsychologie vorausgesetzt. Diese Grundlagen sind durch die Basisliteratur expliziert. Fragen zu den Grundlagen können jederzeit Gegenstand der Prüfung sein und werden in der Regel nach dem Spezialthema innerhalb von ca. 10 Minuten behandelt.
- Vertiefung: In der Masterprüfung wird im letzten Drittel ein Vertiefungsthema geprüft. Unter Prüfungsliteratur sind verschiedene Vertiefungsthemen aufgeführt, die bei den unterschiedlichen Prüfern gewählt werden können. Das Vertiefungsthema setzt die Kenntnis aller aufgeführten wissenschaftlichen Publikationen voraus.
Benotung
Die Benotung der Masterprüfung basiert auf der Einschätzung der/des Prüfenden zu der inhaltlichen Präzision, strukturellen Gliederung und wissenschaftlichen Kommunikation des Themas sowie des Umfangs, der Tiefe und Verarbeitung sowie der Kommunikation und Korrektheit von Grundlagen- und Vertiefungswissen. Die Masterprüfung wird von einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers abgenommen, schriftlich dokumentiert und benotet. Prüfende sind habilitierte Mitglieder der Fakultät. Beisitzende müssen ein Universitätsstudium im Fach Psychologie auf der Stufe eines Masterstudiums abgeschlossen haben. Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Studium in Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.