Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums in Form einer 30-minütigen mündlichen Prüfung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung. Mit der Masterprüfung weisen Studierende nach, dass sie die theoretischen Ansätze und Befunde, Diskussionen und Kontroversen sowie Methoden und Vorgehensweisen der Vertiefungsrichtung kennen, verstehen, anwenden und kommunizieren können. Die Masterprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung mit einer Professorin, einem Professor oder mit einem habilitierten Mitglied der Fakultät und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer. Die Prüfungsinhalte der Masterprüfung werden durch die verantwortlichen Professorinnen oder Professoren der jeweiligen Vertiefungsrichtung festgelegt und frühzeitig auf dieser Website (siehe unten) angegeben.
Masterprüfungen finden jedes Semester statt, d.h. für das Frühjahrssemester in den Kalenderwochen 21/22 sowie für das Herbstsemester in den Kalenderwochen 50/51. Eine fristgerechte Anmeldung ist ab Kalenderwoche 14 beziehungsweise 43 bis Ende Kalenderwoche 16 (FS) respektive 45 (HS) möglich und ist eine notwendige Vorausetzung für die Masterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die bestandene Masterarbeit. Masterprüfungen werden in der Regel von den Professorinnen und Professoren, welche die Masterarbeit betreut haben, durchgeführt.
Die Masterprüfung hat in allen Vertiefungsrichtungen den gleichen Aufbau (10 Minuten Thema, dann 20 Minuten Grundlagen und Vertiefung) und vergleichbare Anforderungen, welche im Folgenden beschrieben werden:
Die Benotung der Masterprüfung basiert auf der Einschätzung der/des Prüfenden zu der inhaltlichen Präzision, strukturellen Gliederung und wissenschaftlichen Kommunikation des Themas sowie des Umfangs, der Tiefe und Verarbeitung sowie der Kommunikation und Korrektheit von Grundlagen- und Vertiefungswissen. Die Masterprüfung wird von einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers abgenommen, schriftlich dokumentiert und benotet. Prüfende sind habilitierte Mitglieder der Fakultät. Beisitzende müssen ein Universitätsstudium im Fach Psychologie auf der Stufe eines Masterstudiums abgeschlossen haben. Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Studium in Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.
Die Grundlagen- und Vertiefungsliteratur der aktuellen respektive nächsten Prüfungsperiode sind:
Die Fakultät für Psychologie wurde 2003 gegründet und hat sich seitdem in Forschung und Studium als national und international sichtbare und erfolgreiche Institution profiliert. Sie fokussiert auf Forschungsschwerpunkte, welche gleichermassen wissenschaftlich und gesellschaftlich relevant sind. Diese sind ebenfalls der Ausgangspunkt für unsere mehrfach ausgezeichnete Lehre sowie unser attraktives Weiterbildungs- und Service public-Angebot. Wir streben nach exzellenter und international kompetitiver Forschung, legen grössten Wert auf die aktive Förderung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses, eine transparente und partizipative akademische Selbstverwaltung, die chancengleiche, diversity-sensitive und nachhaltige Gestaltung unserer Prozesse und Entscheidungen sowie ein kollaboratives und wertschätzendes Miteinander. Dieses Selbstverständnis und diese Werte sind die Grundlage für unseren Erfolg, welcher sich in hochrangigen und vielzitierten Publikationen, eindrücklicher Drittmitteleinwerbung, erfolgreichen Karrieren unseres wissenschaftlichen Nachwuchses im In- und Ausland als auch in den stetig steigenden Studierendenzahlen und unseren nationalen und internationalen Rankings manifestiert.
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