Mündliche Masterprüfung

Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums in Form einer mündlichen Prüfung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung. Mit der Masterprüfung weisen Studierende nach, dass sie die theoretischen Ansätze, Befunde und Modelle, Diskussionen und Kontroversen sowie Methoden und Vorgehensweisen der Vertiefungsrichtung kennen, verstehen, anwenden und kommunizieren können. Die Masterprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung mit einer Professorin, einem Professor oder mit einem habilitierten Mitglied der Fakultät und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer. Die Prüfungsvorgaben der Masterprüfung werden durch die verantwortlichen Professorinnen oder Professoren der jeweiligen Vertiefungsrichtung festgelegt und frühzeitig auf dieser Website (siehe unten) angegeben.

 

Anmeldung

Masterprüfungen finden jedes Semester statt, d.h. für das Frühjahrssemester in den Kalenderwochen 21/22 sowie für das Herbstsemester in den Kalenderwochen 50/51. Eine fristgerechte Anmeldung beim Studiendekanat ist ab Kalenderwoche 14 (FS) beziehungsweise 43 (HS) bis Ende Kalenderwoche 16 (FS) respektive 45 (HS) möglich und eine notwendige Voraussetzung für die Masterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die bestandene Masterarbeit. Masterprüfungen werden in der Regel von den Professorinnen und Professoren, welche die Masterarbeit betreut haben, durchgeführt.

 

Ablauf

Die Masterprüfung umfasst Basiswissen und vier persönliche Schwerpunkte (Thema, Grundlagen, Vertiefung). Ein Schwerpunkt umfasst einen Integrationsartikel (Review/Meta-ananlyse) sowie zwei Originalarbeiten. Die Prüfung fokussiert auf die persönlichen Schwerpunkte und thematisiert in besonderer Weise integratives Wissen und das fachliche Verständnis. Die Masterprüfung hat in allen Vertiefungsrichtungen vergleichbare Anforderungen, welche im Folgenden beschrieben werden:

  • Thema: Zu Beginn der Masterprüfung wird ein von den Studierenden individuell ausgewähltes und vorgängig vereinbartes Thema auf der Grundlage von wissenschaftlichen Publikationen präsentiert und diskutiert.
  • Grundlagen: In der Masterprüfung wird die Kenntnis der Grundlagen der jeweiligen Vertiefungsrichtungen vorausgesetzt. Diese Grundlagen sind anhand von ausgewählten Büchern und/oder wissenschaftlichen Publikationen (etwa in Form von Übersichts- oder Reviewartikeln oder von Metaanalysen) expliziert und auf dieser Website (siehe unten) angegeben. Fragen zu den Grundlagen können Gegenstand der Prüfung sein.
  • Vertiefung: In der Masterprüfung werden die vertiefungs- und abteilungsspezifischen Bereiche und Themen geprüft (etwa auf der Grundlage von Originalarbeiten), welche anhand von wissenschaftlichen Publikationen oder anderer relevanter Literatur expliziert werden.

 

Benotung

Die Benotung der Masterprüfung basiert auf der Einschätzung der/des Prüfenden zu der inhaltlichen Präzision, strukturellen Gliederung und wissenschaftlichen Kommunikation des Themas sowie des Umfangs, der Tiefe und Verarbeitung sowie der Kommunikation und Korrektheit von Grundlagen- und Vertiefungswissen. Die Masterprüfung wird von einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers abgenommen, schriftlich dokumentiert und benotet. Prüfende sind habilitierte Mitglieder der Fakultät. Beisitzende müssen ein Universitätsstudium im Fach Psychologie auf der Stufe eines Masterstudiums abgeschlossen haben. Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Studium in Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.