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Society and Choice

Der Major Society and Choice (SC-PSY) legt den Fokus auf menschliches Verhalten und Entwicklung im sozialen und ökonomischen Umfeld. Der Forschungsbereich begründet sich durch zentrale gesellschaftliche Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft wie dem Klimawandel, der Hinwendung zu nachhaltigem Wirtschaften, Falschinformationen im öffentlichen Diskurs, dem demographischen Wandel und den damit einhergehenden Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme, der zunehmenden Digitalisierung in vielen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen, dem sozialen Miteinander in einer hybriden Welt und der Unterstützung positiver Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Diese Herausforderungen und der kontinuierliche Wandel stellen Menschen immer wieder vor neue Fragestellungen und erfordern einen proaktiven Prozess der Anpassung und Veränderung. Individuen haben dabei die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen zu wählen, wie sie diesen Herausforderungen begegnen und welche Maßnahmen sie ergreifen. Die Forschung in diesem Schwerpunkt generiert empirische Evidenz, wie Menschen das soziale und wirtschaftliches Umfeld wahrnehmen, darin mit anderen Menschen interagieren, die Umwelt gestalten und sich an neue Gegebenheiten anpassen.

Studieninteressierte finden mehr Informationen zu Inhalten und Berufsfeldern hier (die Informationsseite ist nicht Teil der Wegleitung).


Studienplan S&C

Im Major Society and Choice werden Lehrveranstaltungen in den Modulen Theorie, Methoden, Praxis und Career Skills zu menschlichem Verhalten und der Entwicklung im ökonomischen Umfeld über die gesamte Lebensspanne angeboten.

Die Anzahl zu erwerbender Kreditpunkte aus dem inner- und ausserfakultären Wahlbereich orientiert sich an der individuellen Studienplanung. Im Masterstudium können in den Majors insgesamt 24 Kreditpunkte im Wahlbereich erworben werden. Dabei können 0 bis 9 Kreditpunkte innerfakultär und 6 bis 15 Kreditpunkte ausserfakultär erworben werden.

Es ist wichtig, die Teilnahmebedingungen in den Bemerkungen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis genau zu beachten.

Zusätzlich zum Belegen von Veranstaltungen im innerfakultären Wahlbereich, können im Masterstudium maximal 6 Kreditpunkte über Tätigkeiten der studentischen Selbstverwaltung oder über tutorielle Tätigkeiten mittels Studienvertrag erworben werden. Dabei dürfen diese keine Pflichtlehrveranstaltungen ersetzen.

Zum erfolgreichen Absolvieren des Moduls Theorie SC-PSY werden mindestens 15 KPs und mindestens eine Note erworben. Es wird empfohlen die Note am Anfang des Masterstudiums zu erwerben.

Das Modul Praxis SC-PSY (Mind. 4KP) wird mit dem erfolgreichen Absolvieren mindestens eines Praxisseminars im Modul bestanden.

Im Modul Methoden SC-PSY sind mindestens 12 KPs inklusive einer Note zu erwerben. Wir empfehlen die Note zu Beginn des Masterstudiums zu erwerben.

Im Modul Career Skills benötigt es mindestens 8 KPs zum erfolgreichen Bestehen des Moduls.

Unabhängig davon welcher Major im Masterstudium gewählt wird muss jeweils ein Berufs- oder Forschungspraktikum absolviert werden. Die Richtlinien und Voraussetzungen, welche dabei eingehalten werden müssen, sind separat auf der Unterwebseite Praktikum zu finden.

Im Modul Science Track steht es den Studierenden offen, über verschiedene Veranstaltungen 0 bis 6 Kreditpunkte zu erwerben und an ihren Master anrechnen  zu lassen. 

Im Masterstudium können insgesamt 0-9 Kreditpunkte im Ergänzungsmodul Health and Interventions und dem Wahlbereich innerfakultär erworben werden.

Im Ergänzungsmodul Health and Interventions werden Masterverantstaltungen des Majors Health and Interventions angerechnet.

Ausserdem können maximal 6 Kreditpunkte über studentischen Selbstverwaltung (z.B. Campus Credits) oder tutoriellen Tätigkeiten mittels Stundenblatt angerechnet werden.

Veranstaltungen im Rahmen von Mobilität können nach Genehmigung durch die Prüfungskommission ebenfalls im Wahlbereich innerfakultär angerechnet werden.

Mindestens 6 und maximal 15 Kreditpunkte können ausserfakultär, d.h. in Lehrveranstaltungen ausserhalb der Psychologie, erworben werden. Kreditpunkte aus Bachelor- und Master-Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten, sowie Kurse des Sprachzentrums der Universität Basel können im ausserfakultären Wahlbereich angerechnet werden. Es ist wichtig, die Teilnahmebedingungen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis genau zu beachten. Dabei ist von den Studierenden selbst zu überprüfen, dass die Regelungen und Teilnahmebedingungen der entsprechenden Vorlesungen und Fakultäten erfüllt sind.


Modul Masterprojekt und Modul Masterarbeit

Die Masterarbeit wird im gewählten Major verfasst und über den Mastermatch vergeben. Die Masterarbeit wird durch die zweimalige Belegung des Masterprojekts und des dazugehörigen Kolloquiums begleitet. Der Prozess zum Schreiben einer Masterarbeit beginnt frühstens während des ersten Mastersemesters. Die Belegung des Masterprojekts und des Kolloquiums ist ab dem zweiten Mastersemester möglich.

Masterarbeiten werden durch Professorinnen bzw. Professoren, sowie von der Fakultät gewählten, weiteren prüfungsberechtigten Personen verantwortet (in der Folge prüfungsberechtigte Personen). Diese können die Betreuung an Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen übertragen.

Die Auswahl des Masterarbeitsthemas erfolgt ausschliesslich über den Mastermatch:

  1. Studierende sichten auf dem Mastermatch ab KW 42 bis KW 45 (für das Herbstsemester) beziehungsweise ab KW 12 bis KW 15 (für das Frühjahrsemester) innerhalb des gewählten Majors angebotene Masterarbeitsthemen. Es ist möglich Kontakt mit den genannten Dozierenden aufzunehmen, um die Passung zwischen eigenen Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten und den inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Anforderungen des Masterarbeitsthemas zu eruieren.
  2. In der KW 45 (Hebstsemester) und in der KW 15 (Frühjahrsemester) organisiert das Studiendekanat mit den für die Masterarbeisthemen verantwortlichen Personen einen Informationsanlass.
  3. Von KW 46 bis KW 50 (Herbstsemester) beziehungsweise von KW 16 bis KW 20 (Frühjahrssemester) werden die Masterarbeitsthemen über den Mastermatch vergeben. Studierende stellen über den Mastermatch Anfragen zu Masterarbeitsthemen. Die Anzahl möglicher Anfragen ist nicht beschränkt und der Zugang ist nur mit @unibas-Email und aktiviertem VPN möglich. Studierende haben die Möglichkeit, ihren Anfragen eine Begründung beizufügen. Studierende erhalten eine Emailbestätigung ihrer Anfragen, über die sie auch ihre Anfrage zurückziehen können.
  4. Bei Annahme einer Anfrage seitens Dozierenden auf dem Mastermatch ist diese verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Allfällige weitere Anfragen der betreffenden Studierenden können von weiteren Dozierenden nicht mehr angenommen werden. Die Angaben im Mastermatch zum entsprechenden Masterarbeitsthema inklusive Masterprojekt und Kolloqium gelten als Vorvertrag zum Schreiben der Masterarbeit und sind somit bindend.
  5. Nach Zusage des Masterarbeisthemas via Mastermatch belegen die Studierenden ab dem Folgesemester das dazugehörige Masterprojekt und Kolloquium über die Online Services. 

Nach der Zuweisung des Themas für die Masterarbeit durch den Mastermatch und zu Beginn der Erstellung der Arbeit wird der Studienvertrag erstellt. Der Studienvertrag wird zwischen der prüfungsberechtigten Person, einer weiteren begutachtenden Person und der oder dem Studierenden abgeschlossen. Dieser Vertrag klärt das Thema, die formellen Kriterien sowie den offiziellen Abgabetermin der Masterarbeit.

Einreichen des Studienvertrags

Die Vorlage für den Studienvertrag für die Masterarbeit befindet sich in den Dokumenten.

Der Vertrag muss frühstmöglich, jedoch spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin der Masterarbeit (digital) signiert und als PDF per E-Mail beim Studiendekanat eingereicht werden.
Der Studienvertrag wird dabei wie folgt bezeichnet: "Studienvertrag_MA_NachnameV_vertraulich", wobei V für den ersten Buchstaben des Vornamens steht.

Für die Erstellung der Masterarbeit sind verbindliche Deckblattsvorlagen inklusive Eigenständigkeitserklärung in Deutsch und Englisch verfügbar.

Der offizielle Abgabetermin der Masterarbeit ist:

  • im Frühjahrsemester der 01. April (23:59:59 Uhr)
  • im Herbstsemester der 15. Oktober (23:59:59 Uhr)

Fällt der Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Abgabe auf den nächstfolgenden Arbeitstag (23:59:59 Uhr).

Der Abgabetermin der Masterarbeit kann bis spätestens 2 Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin durch eine schriftliche Mitteilung per E-mail an das Studiendekanat einmalig um einen Monat verlängert werden. Die Verlängerung wird vom Studiendekanat bestätigt, sofern der Studienvertrag vorliegt. Andernfalls ist die Verlängerung ungültig.

Der Nachweis der fristgerechten Einreichung obliegt der Studentin bzw. dem Studenten. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten werden nicht angenommen und werden mit «nicht bestanden» bewertet.

Es ist möglich in Rücksprache mit der prüfungsberechtigten Person und der/dem Gutachter:in den Studienvertrag für die Masterarbeit im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen und einen neuen Studienvertrag für die Masterarbeit mit einem späteren Abgabetermin zu erstellen. Diese Information muss spätestens zum Abgabetermin schriftlich dem Studiendekanat vorliegen.
 

Die Voraussetzung zum Einreichen der Masterarbeit ist der fristgerecht eingereichte Studienvertrag.

Die Masterarbeit wird ausschliesslich digital als pdf-Datei per Email im Studiendekanat eingereicht. Das Einreichen von Datensätzen, Syntax oder weitere Dateien an das Studiendekanat ist nicht gestattet. Das Studiendekanat leitet die Masterarbeit an die betreuenden Dozierenden weiter.

Die Masterarbeit wird dabei wie folgt benannt: "Masterarbeit_NachnameV_vertraulich", wobei V für den ersten Buchstaben des Vornamens steht.

Die Masterarbeit wird begutachtet und benotet. Die Benotung erfolgt durch die prüfungsberechtigte Person der Fakultät für Psychologie und die/den Gutachter:in.

Die Beurteilung erfolgt in der Regel gemäss einem standardisierten Beurteilungsschema. Die Gutachten mit Note und der Studienvertrag werden spätestens 6 Wochen nach dem offiziellen Abgabetermin dem Studiendekanat von der prüfungsberechtigten Person digital eingereicht. Im Anschluss wird das Gutachten mit Note sowie der Studienvertrag dem:der Student:in vom Studiendekanat zugestellt.

Bei einer ungenügenden Benotung informiert das Studiendekanat den:die Student:in gestützt auf das Gutachten und den Studienvertrag und überlässt der Prüfungskommission eine Kopie.

Eine nicht fristgerechte Abgabe der Masterarbeit, gilt als nicht bestanden und wird mit der Note 1.0 bewertet.

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen einer Masterarbeit führt zum Ausschluss vom Studium der Psychologie. Der Ausschluss wird von der Fakultät mittels Verfügung mitgeteilt.

Benotung bei Verschiebung des Abgabetermins um einen Monat
  • Ablauf bei nicht bestandener Masterarbeit
    • Die beiden Gutachtenden verfassen bis spätestens sechs Wochen nach dem offiziellen Abgabetermin je ein schriftliches Gutachten gemäss §17.7 und reichen dies dem Studiendekanat ein. Die  Gutachten werden der bzw. dem Studierenden zugestellt. 
       
  • Ablauf bei bestandener Masterarbeit 
    • Die beiden Gutachtenden zeigen das Bestehen bis spätestens sechs Wochen nach dem offiziellen Abgabetermin im Konsens schriftlich gegenüber dem Studiendekanat und der bez. dem Studierenden an.
    • Die beiden Gutachtenden reichen bis spätestens sechs Wochen nach dem neuen Abgabetermin je ein schriftliches Gutachten gemäss §17.7 beim Studiendekanat ein.

Modul Masterprüfung

Die Masterprüfung findet in Form einer 30-minütigen mündlichen Prüfung statt und wird bei Bestehen mit 10 Kreditpunkten ausgewiesen. Die Prüfungsinhalte der Masterprüfung werden majorspezifisch durch die verantwortlichen Professor:innen resp. prüfungsberechtigten Universitätsdozent:innen festgelegt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die bestandene Masterarbeit sowie eine fristgerechte Anmeldung. Die Anmeldung und Priorisierung der im Major prüfenden Personen erfolgt hier in Kalenderwoche 10/11 (FS) respektive 39/40 (HS). Aufgrund der Zuteilung zu den prüfenden Personen, können verspätete Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.

Unter Einbezug der Priorisierung wird den Studierenden eine prüfende Person zugeordnet und in Kalenderwoche 15 (FS) respektive Kalenderwoche 44 (HS) mitgeteilt. 

Die Masterprüfung wird von einer bzw. einem Prüfenden in Gegenwart einer bzw. eines Beisitzenden abgenommen. 

Die Masterprüfung hat in beiden Majors den gleichen Aufbau und vergleichbare Anforderungen, welche im Folgenden beschrieben werden:

  • Studierende bestimmen den Einstieg in die mündliche Masterprüfung durch Auswahl einer der zwölf Einheiten und teilen die Wahl zu Beginn der Masterprüfung mit
  • Nach dem Einstiegsthema werden die weiteren Prüfungsinhalte von der prüfenden Person bestimmt

Die Bekanntgabe der Note erfolgt im Anschluss an die Masterprüfung.

Die Bewertung der Masterprüfung ist benotet. Die Notenskala reicht von 6.0 bis 1.0, wobei für das Bestehen mindestens die Note 4.0 erreicht werden muss.

Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet zum nächstmöglichen regulären Prüfungstermin statt. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Studium der Psychologie. 

Bleiben Studierende der Masterprüfung trotz Anmeldung fern, so gilt diese als nicht bestanden und wird mit der Note 1.0 bewertet.

Die Prüfungsliteratur der aktuellen Prüfungsperiode ist: 


Masterabschluss

Das abgeschlossene Masterstudium in Psychologie qualifiziert gemäss eidgenössischem Psychologieberufegesetz zur Berufsausübung als Psychologin oder Psychologe. Das Masterstudium gilt als bestanden, wenn insgesamt 120 Kreditpunkte gemäss den Vorgaben des Studienplans erworben sind. Daher empfiehlt es sich, in den Online Services Ende des 3. Semesters mittels Modulzuordnung zu kontrollieren, welche Bereiche des Studienplans bereits umgesetzt sind. Der Masterabschluss erfolgt mit dem Antrag auf Studiengangsabschluss. Dieser Antrag muss fristgerecht bis zum Ende des akademischen Semesters beim Studiendekanat der Fakultät für Psychologie eingereicht werden.

Für den Antrag auf Studiengangsabschluss muss das Antragsformular (vom 01.01. bis 31.01. für das HS und vom 01.06. bis 31.07. für das FS/ der Link funktioniert nur mit VPN) zusammen mit der Modulzuordnung beim Studiendekanat eingereicht werden. Die Modulzuordnung kann in den Online Services über "PDF erstellen" erstellt werden und dient zur Überprüfung der individuellen Umsetzung des Studienplans. Offene Leistungen aus dem laufenden Semester werden, sobald diese bewertet sind, vom Studiendekanat nachgetragen. Es gilt zu beachten, dass Kreditpunkte einer Veranstaltung in den Online Services über die Option „nicht für diesen Abschluss verwenden“ auch gestrichen werden können. Es ist nicht möglich Kreditpunkte auf verschiedene Module aufzuspalten. Für ausserfakultäre Leistungen, die nicht auf der Leistungsübersicht aufgeführt sind, ist bis zum akademischen Semesterende eine separate Bestätigung des Studiendekanats der betreffenden Fakultät/Universität beizulegen. Abschliessend wird die Modulzuordung als ein PDF über das Antragsformular hochgeladen. Es ist erforderlich, den Antrag auf Studiengangsabschluss sowie die Modulzuordnung bis zum Ende des akademischen Semesters einzureichen, damit die Abschlüsse fristgerecht bearbeitet werden können.

Nachdem der Antrag auf Studiengangabschluss gestellt ist, überprüft das Studiendekanat den Abschluss. Wichtig ist dabei, dass das Masterstudium vollkommen abgeschlossen sein muss, d.h. es müssen alle Kreditpunkte per Ende des akademischen Semesters in den Online Services verbucht worden sein. Wird der Antrag vom Studiendekanat gutgeheissen, erhalten die Studierenden ein provisorisches Zeugnis. Dieses gilt es zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb der mitgeteilten Frist zu beanstanden.

Bei bestandenem Masterstudium erhalten die Studierenden an der Diplomfeier von Dekan und dem Studiendekan eine Urkunde, aus welcher der absolvierte Studiengang sowie die Abschlussnote hervorgehen. Die Errechnung der Abschlussnote ist im Studienplan geregelt. Benotete Studienleistungen aus Modulen fliessen immer in die Berechnung der Abschlussnote ein. Diese Leistungen können nicht in die Wahlbereiche verschoben werden. Die Abschlussnote wird auf eine Zehntelnote gerundet. Mit der Diplomurkunde wird der Grad eines Master of Science in Psychologie verliehen. Zusätzlich zur Urkunde erhalten die Studierenden ein Zeugnis, in welchem die erbrachten Studienleistungen aufgeführt sind, sowie ein Diploma Supplement (dieses dient zur Erklärung des Zeugnisses).

Das Zeugnis kann erst nach vollständiger Umsetzung des Studienplans erstellt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit über die Online Services eine aktuelle Leistungsübersicht zu generieren und bei Verlust oder bei Bedarf eines zweiten Diploms kann das Studiendekanat eine Kopie des Diploms ausstellen. Übersetzungen des Diploms können nicht vom Studiendekanat bezogen werden. Diese können von einem professionellen Übersetzungsbüro vorgenommen werden. Im Fall von englischen Übersetzungen besteht auch die Möglichkeit, dass Studierende diese Übersetzung selber vornehmen und anschliessend das Original und die Übersetzung im Studiendekanat vorlegen. Das Studiendekanat bestätigt dann, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Original übereinstimmt.

Die Diplomfeier findet jeweils im Herbst im Stadtcasino statt und bedarf einer Anmeldung (Link funktioniert nach Versand der Einladungen). Diplome des jeweiligen Frühjahrssemester werden während der Feier direkt übergeben, Studierende, die im Herbstsemester abgeschlossen haben, erhalten ihre Diplome vorgängig per Post.


SD

Studiendekanat 
Fakultät für Psychologie
Universität Basel
Missionsstrasse 62
4055 Basel

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