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Prüfungsanmeldung an der Juristischen Fakultät im FS 19

Informationen des Studiendekanats der Juristischen Fakultät

Prüfungsanmeldungen an der Juristischen Fakultät im Frühjahrssemester 2019:

Prüfungen im Bachelor Grundstudium:

Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung: Belegung der Vorlesungen Teile I und II sowie der entsprechenden Tutorate Teile I und II. Für ausserfakultäre Studierende ist die Anmeldung zu den Prüfungen mit dem Papierformular zwingend erforderlich. Wer nur die Lehrveranstaltungen und Tutorate belegt, hat sich noch nicht zur Prüfung angemeldet!

Wichtige Informationen für die Prüfungsanmeldung: 

Bitte benutzen Sie ausschliesslich das  Anmeldeformular, das Sie auf dieser Seite unter «Grundstudiumsprüfungen (ausserfakultäre Studierende)» finden: https://ius.unibas.ch/de/studium/pruefungen/

Senden Sie das Formular per Post ans Studiendekanat oder bringen Sie es während den Sprechstunden direkt bei uns vorbei. Sie können das Formular auch jederzeit in den Briefkasten „Studiendekanat“ in der Eingangshalle der Juristischen Fakultät einwerfen. Auf verspätete Anmeldungen kann keine Rücksicht genommen werden.

Ihre persönlichen Prüfungstermine werden Ihnen ca. zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession per Email mitgeteilt. Abmeldungen sind aus triftigen Gründen möglich (z.B. Arztattest). Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung erhalten Sie die Note 1.

Die Prüfungstermine finden Sie hier: https://ius.unibas.ch/fileadmin/user_upload/ius/05_Studium/04_Pruefungen/Bachelor_Termine_Fristen.pdf

Bachelor- und Master-Vorlesungsprüfungen:

Die mündlichen Prüfungen an der Juristischen Fakultät finden im Zeitraum vom 20.5.2019 bis 14.6.2019 statt. Die schriftlichen Prüfungstermine werden in den nächsten Wochen laufend auf der Homepage veröffentlicht. Sie finden voraussichtlich in der 25. und 26. Kalenderwoche 2019 statt.

Anmelden zu allen Prüfungen kann man sich nur während der Belegfrist vom 1. Januar 2019 – 18. März 2019.

Bachelor-Vorlesungsprüfungen (z. B. Strafrecht BT, OR BT, Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht):

Sie melden sich durch das Belegen des entsprechenden Vorlesungsprüfungs-Moduls zur Prüfung an. Bitte denken Sie daran, auch die Lehrveranstaltung zu belegen. Sie nehmen bei diesen Prüfungen eine ordentliche Anmeldung durch zweifaches Belegen vor.

Bei Lehrveranstaltungen, die zwei Teile über zwei Semester aufweisen, (dies ist erkennbar an den römischen Ziffern hinter dem Namen der Veranstaltung), dürfen Sie sich erst anmelden, wenn Sie beide Teile belegt haben (Bsp.: Die Anmeldung/Belegung zur Vorlesungsprüfung Verwaltungsrecht ist erst möglich, nachdem Sie sowohl Verwaltungsrecht I im Herbstsemester als auch Verwaltungsrecht II im Frühjahrssemester belegt haben und die dazugehörigen Tutorate.) 

Falls Sie eine Prüfung wiederholen möchten, belegen Sie noch einmal das entsprechende Vorlesungsprüfungs-Modul.

Ausnahme: Alle Fächer aus den Grundlagen des Rechts (z. B. Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Gender Law etc.): Dort gilt: Belegen der Lehrveranstaltung = Anmeldung zur Prüfung

(Betreffend Prüfungswiederholung vgl. unten bei den Masterprüfungen).

Vorlesungsprüfungen im Masterstudium:

Durch das Belegen der Veranstaltung auf MOnA sind Sie automatisch zu den Prüfungen angemeldet.

Wiederholungsprüfungen bei den Vorlesungsprüfungen im Masterstudium und bei den Grundlagenfächern im Bachelor-Aufbaustudium:

Haben Studierende im letzten Semester eine Prüfung nicht bestanden oder haben den Termin nicht wahrgenommen (bei Attesteinreichung oder "nicht erschienen"), belegen sie die entsprechende Lehrveranstaltung neu in dem Semester, in dem sie wieder im Vorlesungsverzeichnis angeboten wird.

Beachten Sie bitte für alle Prüfungen:

Abmeldungen nach Ende der Belegfrist ohne triftigen Grund (Arztattest) führt in jedem Fall zur Note 1.

Alle Informationen finden Sie unter: https://ius.unibas.ch/de/studium/pruefungen/