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Die Anmeldung zur mündlichen Masterprüfung (StO15) für das HS 2026 ist aufgeschaltet. Die Anmeldung zur mündlichen Masterprüfung erfolgt mittels online Formular mit aktivierten VPN hier.
Anmeldefrist ist der 8. November 2026 (23:59:59 Uhr). Anmeldungen zur Masterprüfung, die auf anderem Wege eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein systemgeneriertes Email versendet. Sollten Sie nach Absenden der Anmeldung innert 5 Minuten keine Emailbestätigung erhalten, kontrollieren Sie zuerst den Spam Ordner und kontaktieren Sie danach gegebenenfalls innerhalb der Anmeldefrist das Studiendekanat.
Sollte die Masterarbeit im aktuellen Semesters eingereicht werden, erfolgt die Anmeldung zur mündlichen Masterprüfung bereits, bevor die Gutachten zur Masterarbeit vorliegen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Studienordnung 2015 noch bis zum 31.01.2027 in Kraft ist. Bis zum 31.01.2027 müssen sämtliche im Studienplan festgehaltenen Leistungen, darunter u.a. die Masterprüfung, erfolgreich erbracht sein. Es handelt sich daher um die letztmalige Anmeldung zur Masterprüfung nach der StO 15.
Anmeldefrist und Beweislast
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist vom 8. November 2026 (23:59:59 Uhr) gleichzusetzen ist mit dem Erhalt des online Formulars seitens Studiendekanat. Anmeldungen nach Anmeldefrist werden nicht berücksichtigt. Die Beweislast liegt seitens der Studierenden.