Abschluss

Der Abschluss besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung. Die Weiterbildungsteilnehmer:innen werden frühestens zum Abschluss zugelassen, wenn sie die Module Aufbau, Ansätze, Anwendung und Crosstalk sowie die Eigene psychotherapeutische Tätigkeit aus dem Modul Freie Elemente absolviert haben.

Die schriftliche Abschlussarbeit erfolgt mit der zehnten Falldokumentation. Diese enthält die Falldokumentation sowie eine schriftliche Prozessanalyse einer abgeschlossenen Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen (siehe auch Merkblatt: Falldokumentation), die mit einer Video- oder Audiosequenz dokumentiert wird. Die Abschlussarbeit wird unter der Betreuung einer von der Studiengangkommission ermächtigten Gruppensupervisorin oder eines Gruppensupervisors verfasst. Es wird ein Studienvertrag für die Abschlussarbeit unterzeichnet. Für die Abschlussarbeit stehen sechs Monate nach Abschluss des Studienvertrags zur Verfügung. Die Abschlussarbeit wird von der Gruppensupervisorin bzw. dem Gruppensupervisor benotet. Eine als ungenügend bewertete Abschlussarbeit kann einmal nachgebessert werden. Die Nachbesserung gilt nicht als Wiederholung des Leistungsüberprüfungsformats. Eine nachgebesserte Abschlussarbeit wird von der Studiengangleitung begutachtet und benotet. Das Mittel dieser beiden Noten bildet die definitive Note der Abschlussarbeit. Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen der Abschlussarbeit führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang Master of Advanced Studies Humanistische Psychotherapie. Die Abschlussarbeit wird nach erfolgreichem Bestehen in einem mündlichen Vortrag präsentiert. Eine bestandene Abschlussarbeit ist die obligatorische Voraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die mündliche Abschlussprüfung findet mit zwei Gruppensupervisor:innen und dem/der Weiterbildungsteilnehmer:in statt. In der Abschlussprüfung stellt der/die Weiterbildungsteilnehmer:in einen Prüfungsfall freier Wahl (dies kann auch den Fall der schriftlichen Abschlussarbeit inkludieren) vor und beschreibt den Therapieverlauf anhand zentraler Entwicklungsschritte, Schlüsselinterventionen und eines Videobeispiels. Die anschliessende Falldiskussion beinhaltet Fragen aus dem gesamten Spektrum der vermittelten Inhalte der Weiterbildung. Es schliesst sich eine Reflexion zum persönlichen Lern- und Entwicklungsprozess als Psychotherapeut:in im Verlaufe der Weiterbildung an. Die Abschlussprüfung wird von den Gruppensupervisor:innen benotet. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen der Abschlussarbeit führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang Master of Advanced Studies Humanistische Psychotherapie.