
Das Studium an der Fakultät für Psychologie ist darauf ausgerichtet, dass Studierende in der Organisation und Verwaltung ihres Studiums Eigenverantwortung übernehmen. Auf der Webseite finden Sie dazu alle erforderlichen und hilfreichen Informationen, Prozesse und Dokumente übersichtlich präsentiert und zum Download bereitgestellt.
Während des Studiums können Fragen in Bezug auf den Studienfortschritt auftauchen. Das Studiendekanat unterstütz per Email, telefonisch oder bietet immatrikulierten Studierenden persönliche Beratungen an. Spezielle Öffnungszeiten werden unter News veröffentlicht.
Die Fachgruppe Psychologie der Universität Basel bietet unterschiedliche Unterstützung für Studierende der Fakultät für Psychologie an (z.B. FG-Buddy-System).
Während des Studiums können viele Fragen auftauchen. Verschiedene Stellen unterstützen die Studierenden an der Universität Basel mit Informationen und Beratungsangeboten auf ihrem Weg durchs Studium.
Das Sprachenzentrum bietet den Studierenden ein attraktives und vielseitiges Angebot an Sprachen/ Kursen und Trainings sowie Workshops. Es unterstützt die Lernenden bei der Entwicklung ihrer Eigeninitiative und Autonomie und fördert ihr Interesse und ihre Freude an Sprachen und Kommunikation.
Empfehlungen für Sprachkurse für Studierende der Fakultät für Psychologie:

Sprachenzentrum der Universität Basel
Totentanz 17
4051 Basel
Tel. +41 (0)61 207 52 33
Angehörige der Armee (AdA) sowie Dienstleistende des Zivildienstes und des Zivilschutzes sind grundsätzlich zur Leistung ihres Dienstes verpflichtet. Dienstverschiebungen werden nur unterstützt, wenn wesentliche Nachteile, wie eine Studienverlängerung, entstehen. Es wird empfohlen, den Dienst möglichst regulär zu leisten, um später einen Rückstau zu vermeiden. Alternativen wie Teildienste, Dienstunterbrechungen oder Urlaubstage sollten geprüft werden, um die Pflicht teilweise zu erfüllen.
Sofern die Beratungsstelle zivile-militärische Ausbildung an Ausbildungsstätten entsprechend den Antrag stellt und die entsprechenden Termine nicht anders festgelegt werden können oder deren Verschiebung für den oder die AdA nicht zumutbar ist, gilt als zwingender Grund:
a. die zeitliche Überschneidung des Ausbildungsdienstes mit dem Absolvieren eines Zulassungsstudiums (Assessmentjahr) oder von Probesemestern durch den oder die AdA;
b. die Absolvierung von Pflichtleistungen zum Nachweis von erreichten Qualifikationen an zivilen Ausbildungsstätten während eines Ausbildungsdienstes oder bis vier Wochen nach einem Ausbildungsdienst, wie:
Gesuche aus privaten Gründen müssen selbständig eingereicht werden.
Das Dienstverschiebungsgesuch ist auszufüllen und digital per PDF dem Studiendekanat zuzusenden. Dienstverschiebungsgesuche sind unverzüglich bei vorhersehbaren Gründen einzureichen.

Die Universität Basel fördert Gleichstellung und bietet Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen an, ohne die Studienanforderungen zu senken. Anpassungen können Prüfungsmodalitäten, Raumzuteilung sowie die Nutzung technischer Hilfsmittel und/oder Assistenzdienste umfassen. Das Studiendekanat unterliegt der Schweigepflicht und gibt die Gründe für einen Nachteilsausgleich ohne schriftliche Entbindung nicht an Dozierende weiter.
Die Studienordnung laut §22 (BSc) resp. § 21 (MSc) besagt: "Wenn für Leistungsüberprüfungen Hilfsmittel vorgesehen sind, müssen diese von den jeweiligen Prüfenden frühzeitig vor Beginn der Leistungsüberprüfung angegeben werden. Sind aus medizinischen Gründen besondere Hilfsmittel oder Massnahmen erforderlich, müssen diese per Antrag auf Nachteilsausgleich bis zum Ende der Belegfrist bei der Prüfungskommission beantragt und anschliessend der bzw. dem Dozierenden angegeben werden."
Um einen Antrag zu stellen, steht hier eine Anleitung zur Verfügung:
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