Modul II Vertiefung
Ziel von Modul II ist eine Vertiefung des theoretischen Wissens und praktischen Könnens, so dass psychotherapeutische Veränderungsprozesse bei Klientinnen und Klienten mit verschiedenen psychischen Störungsbildern gefördert werden können. Nach Modul II steht den Teilnehmenden eine grössere Variation an Möglichkeiten zur Verwirklichung der therapeutischen Grundhaltung zur Verfügung.
Workshops (176 Stunden)
Workshop | Dozierende | Termine |
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Studiengruppe | lic. phil. Walter Joller | 12. Juli und 23./24. August 2024 |
Störungsorientierte Beziehungsgestaltung im Personzentrierten Ansatz | lic. phil. Ingrid Abel | 19. bis 21. September 2024 |
Focusing | Petra Gassmann | 1./2. November sowie 29. November 2024 |
Trauma | lic. phil. Stephan Scherrer | 23. bis 25. Januar 2025 |
Systemische Perspektive im Personzentrierten Ansatz | eidg. dipl. Ärztin Brigitte Karrer & lic. phil. Jacqueline Schraner | 06. bis 08. März 2025 |
Ethik | lic. sc. rel. Angelo Lottaz | 1. bis 3. Mai 2025 |
Vermittlung und Integration anderer psychotherapeutischer Ansätze und Methoden | lic. phil. Tobias Steiger & lic. phil. Ingrid Abel | 28. bis 30. August 2025 |
Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen und seine Institutionen | lic. iur. Urs Vogel | 17. Oktober 2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr |
Prozessanalyse | lic. phil. Sabine Ehrat & lic. phil. Ingrid Abel | 20. bis 22. November 2025 |
Gruppensupervision (insgesamt 77 Stunden in Modul II und III)
Die Gruppensupervision findet in Kleingruppen mit maximal 6 Teilnehmenden zwischen den Seminaren statt und erstreckt sich bis zum Abschluss des Studienganges. Je nach Wunsch besteht die Möglichkeit der Fortsetzung der Gruppen von Modul I oder einer neuen Zusammensetzung. Die Gruppe wählt eine oder einen von der pcaSuisse anerkannte Supervisorin oder anerkannten Supervisor.
Eigene therapeutische Tätigkeit (insgesamt 410 Stunden in Modul II und III)
Im Verlaufe des ganzen Studienganges müssen 500 Stunden eigene therapeutische Arbeit geleistet werden, davon mindestens 90 Stunden in Modul I. Die restlichen 410 Stunden erstrecken sich über Modul II und III. Die eigene therapeutische Arbeit steht unter regelmässiger Supervision durch eine oder einen von der pcaSuisse anerkannte Supervisorin oder anerkannten Supervisor.
Falldokumentationen
Im Verlaufe des ganzen Studienganges müssen 10 Falldokumentationen erstellt werden, davon mindestens 3 in Modul I. Die schriftliche Abschlussarbeit zählt als 1 Falldokumentation. Die Erstellung der restlichen 6 Falldokumentationen erstreckt sich über Modul II und III.