Wissenschaftliche Karriere und Familie

Die Universität Basel und die Fakultät für Psychologie haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu gewährleisten und eine Kultur der Akzeptanz und Wertschätzung gegenüber Mitgliedern der Universität mit Familienverantwortung zu schaffen. Generelle Informationen dazu bietet die Website des Familienservice der Universität Basel. Bei Fragen und Anliegen rund um den Studiengangfortschritt können Sie sich gerne ans Studiendekanat wenden.

  • Anstellung: Niemand darf aufgrund einer Schwangerschaft bei einer Anstellung diskriminiert werden. Wird bei einem Bewerbungsgespräch direkt nach einer Schwangerschaft gefragt, was eigentlich unzulässig ist, gilt das so genannte «Notwehrrecht der Lüge»: Eine Schwangerschaft darf verleugnet werden, weil befürchtet werden muss, dass die Bewerber*indie in Aussicht stehende Stelle wegen der Schwangerschaft bzw. der bevorstehenden Betreuungsaufgaben nicht erhalten. Es muss aber jede Schwangere selbst entscheiden, ob eine Information angebracht ist oder nicht.
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis: Grundsätzlich ist es sinnvoll, Vorgesetzte frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren, damit sie auf die Gesundheit der schwangeren Person Rücksicht nehmen und der Mutterschaftsurlaub sowie ein allfälliger unbezahlter Urlaub geplant werden können. Schwangeren kann auch in der Probezeit gekündigt werden (jedoch nicht wegen der Schwangerschaft). Es besteht das Recht, die Schwangerschaft zu verschweigen.
  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft: Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt darf Schwangeren nicht gekündigt werden. Eine während dieser Frist erklärte Kündigung ist nichtig. Schwangeredürfen hingegen – unter Beachtung der Kündigungsfristen – jederzeit kündigen. Ebenfalls ist jederzeit eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Von einer eigenen Kündigung und Arbeitsaufgabe vor der Niederkunft ist aber abzuraten, da sonst der Erwerbsersatz entfällt. Wer nach Niederkunft und Mutterschaftsurlaub nicht mehr arbeiten möchte, sollte den Vertrag erst auf ein Datum nach der Niederkunft auflösen.
  • Stillzeiten: Stillende Angestellte dürfen nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubes einerseits nicht über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinausandererseits nicht länger als neun Stunden pro Tag beschäftigt werden. Stillenden sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Mit der App mamamap finden Sie schnell und unkompliziert einen öffentlich zugänglichen Stillraum in Ihrer Nähe und auch weitere hilfreiche Informationen, Tipps, Checklisten und Hilfestellungen zum Thema Arbeiten und Mutterschaft.

Im Intranet der Universität Basel finden Sie alle relevanten Informationen zu:

  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub
  • Elternurlaub bei Adoption
  • Stellvertretung während des Urlaubs
  • Unbezahlter Elternurlaub
  • Krankheit eines Familienmitglieds
  • Schulferien des Kindes

Wer studiert, voll- oder teilzeitlich berufstätig ist, kann Entlastungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. In der Regel werden die Kosten für die externe Kinderbetreuung einkommensabhängig berechnet.

  • Kinderkrippe Universität Basel: Die Kinderkrippe der Universität Basel ist eine Einrichtung für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Basel. Sie befindet sich in nächster Nähe des Kollegienhauses, an der Herbergsgasse 1.
  • Stundenbetreuung Uni-Kinderkrippe: Termine für Sitzungen, Weiterbildungen, Kongresse, dringende Erledigungen besser wahrnehmen können und die Kinder gut betreut wissen! Das Betreuungsangebot steht auch  für unregelmässige Betreuungen bei frühzeitiger Anmeldung zur Verfügung.

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