Die Habilitation ist ein bedeutender Meilenstein in der akademischen Laufbahn von Forschern und hat das Ziel, Forscherinnen und Forscher in ihrem Fachgebiet zu etablieren und ihre wissenschaftliche Qualifikation zu bestätigen. Durch eigenständige Forschung, Lehre und wissenschaftliche Publikationen demonstrieren die Kandidaten*in ihre Kompetenz und Expertise. Die wissenschaftliche Beurteilung erfolgt durch den/die Forschungsdekan*in und zwei weitere Gutachtende, die die Forschungsleistungen sowie die Lehr- und Betreuungstätigkeiten der Kandidaten*in bewertet. Am Ende der erfolgreichen Habilitation wird der Titel "Privatdozent" oder "Privatdozentin" sowie die venia docendi für einen Wissenschaftsbereich verliehen, der die Befugnis zur Lehre und Betreuung von Studierenden an der Universität beinhaltet.
Indem sie den Titel annehmen, verpflichten sich Privatdozierende, Lehrveranstaltungen unentgeltlich anzubieten und die Leistung der Studierenden zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst in der Regel einen Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden an der Universität Basel.
Der/die Kandidat*in stellt einen Antrag auf die Verleihung des Dr. habil. und gegebenenfalls der Venia Docendi (in der Regel im Fach Psychologie) mit folgenden Unterlagen:
Konkret gilt die Habilitationsordnung der Universität Basel und die ergänzenden Verfahrensbestimmungen zur Habilitation an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel.
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