Im ersten Studienjahr wird empfohlen Veranstaltungen aus dem Modul Einführung, Propädeutikum und dem Wahlbereich ausserfakultär zu besuchen. Bevor Kreditpunkte ausserhalb des Moduls Propädeutikum erworben werden können, müssen alle Propädeutischen Klausuren erfolgreich absolviert worden sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kreditpunkte im Modul Einführung und Kreditpunkte im Wahlbereich ausserfakultär. Es soll zudem mit der Teilnahme an den psychologischen Untersuchungen begonnen werden.
Das Modul Einführung enthält mit der Vorlesung History of Psychology (3KP) eine allgemeine Einführung in die Psychologie. Es wird empfohlen, diese Veranstaltung im ersten Studienjahr zu belegen. In der Regel wird diese Vorlesung im Herbstsemester angeboten, die Prüfung ist kurz vor Weihnachten. Im Unterschied zu den anderen Modulen des zweiten und dritten Studienjahres können die Kreditpunkte dieser Veranstaltung bereits vor erfolgreichem Abschluss des propädeutischen Moduls angerechnet werden.
Die propädeutischen Vorlesungen werden über zwei Semester geführt, d.h. im Herbstsemester findet Teil I und im Frühjahrsemester Teil II statt. Für beide propädeutischen Vorlesungen werden am Ende das Frühjahrsemesters die propädeutischen Klausuren durchgeführt, d.h. dann werden beide Vorlesungen geprüft. Im Folgenden werden die Inhalte und Ziele der propädeutischen Vorlesungen beschrieben.
Studierende müssen sich für die Propädeutischen Klausuren anmelden. Die Anmeldung zum ersten Versuch erfolgt direkt durch das Belegen der Propädeutischen Vorlesungen im Frühjahrsemester und setzt voraus, dass die Vorlesungen im entsprechenden Herbstemester belegt wurden. Studierende, die im ersten Versuch nicht bestanden haben, sind automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet.
Die propädeutischen Klausuren werden von den für die entsprechende Vorlesung zuständigen Dozierenden gestellt und benotet. Propädeutische Klausuren sind schriftlich und dauern 120 Minuten. Sie finden jährlich, jeweils am Ende der Vorlesungszeit sowie zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit des Frühjahrsemesters statt.
Abmeldung / Verschiebung erster Versuch vor Prüfungsantritt | Innerhalb der Belegfrist können sich Studierende von den Veranstaltungen und somit den propädeutischen Klausuren selbst über die Online Services durch Stornieren der Belegung abmelden. Eine Verschiebung des ersten Versuches ist innerhalb der Belegfrist nicht möglich. Nach Ende der Belegfrist ist eine Abmeldung oder die Verschiebung einer Prüfung nur in Ausnahmefällen (bspw. Krankheit oder Härtefall) möglich und muss schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden. |
Nichtbestehen erster Versuch | Nichtbestandene propädeutische Klausuren können einmal wiederholt werden. Studierende, die im ersten Versuch nicht bestanden haben, sind automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Die Wiederholungstermine sind spätestens Ende der Semesterferien zwischen Frühjahr- und Herbstsemester und werden im Vorlesungsverzeichnis bei der jeweiligen Veranstaltung publiziert. Eine propädeutische Klausur gilt auch dann als nicht bestanden, wenn eine Studentin beziehungsweise ein Student einer propädeutischen Klausur trotz Anmeldung fernbleibt. Das Nichterscheinen wird mit einem "NE" bewertet und ist einem "fail" gleichzusetzen. |
Abmeldung / Verschiebung abschliessender, zweiter Versuch vor Prüfungsantritt | Eine Abmeldung, respektive Verschiebung von der propädeutischen Wiederholungsklausur ist bis 10 Arbeitstage vor dem Klausurstermin dem Studiendekanat per Email mitzuteilen. Bei weniger als 10 Arbeitstage vor dem Klausurtermin ist eine Abmeldung oder die Verschiebung einer Prüfung nur in Ausnahmefällen (bspw. Krankheit oder Härtefall) möglich und muss schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden. |
Nichtbestehen abschliessender, zweiter Versuch | Ein zweites Nichtbestehen einer propädeutischen Klausur führt gemäss §13 zum Ausschluss vom Studium der Psychologie an der Universität Basel und in Folge auch in der Schweiz. Eine propädeutische Wiederholungsklausur gilt auch dann als nicht bestanden, wenn eine Studentin beziehungsweise ein Student einer propädeutischen Wiederholungsklausur trotz Anmeldung fernbleibt. Das Nichterscheinen wird mit einem "NE" bewertet und ist einem "fail" gleichzusetzen. |
1. Während oder unmittelbar nach der Prüfung - vor Bekanntgabe der Prüfungsresultate | Ein Krankheitsfall oder Härtefall kann bei der Prüfungskommission per Antrag geltend gemacht werden. Nach Genehmigung des Antrags durch die Prüfungskommission verschiebt das Studiendekanat die Belegung wie folgt:
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2. Nach Bekanntgabe der Prüfungsresultate | Nach Bekanntgabe der Prüfungsresultate können Krankheits- oder Härtefälle nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. |
Krankheitsfall §26
Im Krankheitsfall (StO. §26) ist der Prüfungskommission unverzüglich ein ärztliches Zeugnis und ein entsprechender Antrag auf Verschiebung oder Abmeldung von der Prüfung einzureichen. Der Antrag auf Verschiebung oder Abmeldung ist entweder vor der propädeutischen Klausur oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der propädeutischen Klausur und vor Bekanntgabe des Resultats, spätestens jedoch bis 5 Tage nach dem Prüfungstermin, einzureichen. Besteht bereits vor Prüfungsantritt eine Erkrankung und wird die Prüfung dennoch angetreten, so wird das Ergebnis auch dann gewertet, wenn ein ärztliches Attest nachgereicht wird.
Härtefall §28
Im Härtefall (StO. §28) muss ein entsprechenden Antrag auf Verschiebung oder Abmeldung bei der Prüfungskommission eingereicht werden.
Die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen führt zum Erwerb eines Kreditpunktes, welcher über insgesamt 60 Untersuchungseinheiten à 30 Minuten erlangt werden kann. Studien werden auf BAPS publiziert und sind in der Regel von einer Ethikkommission oder einer ähnlichen Instanz gutgeheissen.
Einreichung der Unterlagen und Vergabe des Kreditpunktes
Nach Absolvieren der 60 Untersuchungseinheiten wird die Bestätigung über die geleisteten Stunden heruntergeladen. Dazu wird auf BAPS auf die Anzahl Untersuchungseinheiten (Unterschrift Overview) geklickt. Dadurch öffnet sich eine neue Ansicht, wodurch ein fälschungssicheres Dokument (Download) heruntergeladen werden kann.
Dieses Dokument wird im Studiendekanat digital per E-Mail mit dem Betreff "BAPS-KP" eingereicht.
Die Vergabe des Kreditpunktes für die Teilnahme an den psychologischen Experimenten erfolgt jeweils zum Ende des Semesters. Der Kreditpunkt wird erst nach vollständig Absolvierten Propädeutikum in den Online Services eingetragen.
Weiterführende Informationen
Die Anzahl zu erwerbenden Kreditpunkte orientiert sich an der individuellen Studienplanung. Im Bachelorstudium können insgesamt 35 Kreditpunkte im Wahlbereich ausserfakultär erworben werden. Es wird empfohlen, im ersten Studienjahr mit dem Belegen ausserfakultärer Veranstaltungen zu beginnen.
Mindestens 11 und maximal 35 Kreditpunkte können ausserfakultär, d.h. in Lehrveranstaltungen ausserhalb der Psychologie, erworben werden. Kreditpunkte aus Bachelor- und Master-Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten, sowie Kurse des Sprachenzentrums der Universität Basel können im ausserfakultären Wahlbereich angerechnet werden. Es ist wichtig, die Teilnahmebedingungen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis genau zu beachten.
Kontakt
Studiendekanat
Fakultät für Psychologie
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