
FAQs zum Doktoratsstudium
Anmeldung / Zulassung zum Doktoratsstudium
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Eine Liste der aktuell offenen Stellen finden Sie auf der Website der Fakultät für Psychologie unter folgendem Link: https://psychologie.unibas.ch/de/aktuell/stellen-298/
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Ein Doktoratsstudium ist auch ohne Anstellung an der Fakultät für Psychologie möglich. Es ist wichtig, die einzureichende Bestätigung zur Selbstfinanzierung und zeitlicher Verfügbarkeit zu Beginn des PhD-Bewerbungsprozesses zu beachten und im Bewerbungsportal hochzuladen.
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Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online auf der Webseite der Universität Basel.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Bewerbung & Zulassung
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Während des PhD-Studiums wird man von mindestens zwei Betreuungspersonen betreut. Einer dieser Betreuungsperson muss ein Mitglied der Gruppierung I der Fakuktät für Psychologie sein. Ein Mitglied der Gruppierung I ist eine Professor*in der Fakultät für Psychologie, die berechtigt ist, Doktorand*innen zu betreuen.
Die Erstbetreuung ist die/der primäre akademische Mentorin, die/der für die Überwachung Ihres Fortschritts und die Unterstützung Ihrer Entwicklung während des PhD-Programms verantwortlich ist.
Wenn die Erstbetreuung ein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie ist, muss eine schriftliche Bestätigung über deren Bereitschaft zur Betreuung während des Doktoratsstudiums vorgelegt werden (formloses Schreiben).
Falls die Erstbetreuung kein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie ist (z.B. ausserfakultäre Mitglieder der Gruppierung I oder II), müssen zwei Dokumente eingereicht werden:
- Eine schriftliche Bestätigung der Erstbetreuung, dass diese bereit ist, die Betreuung zu übernehmen (formloses Schreiben inkl. CV).
- Eine schriftliche Bestätigung eines Mitglieds der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie, dass diese bereit ist, als Zweitbetreuung zu fungieren (formloses Schreiben).
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An der Fakultät für Psychologie gibt es zwei Pfade des Doktorats:
- Mit Doktoratsprogramm – Dies beinhaltet ein strukturiertes Programm, die die PhD-Studierende während ihrer Forschung unterstützen.
- Individuelle Promotions (Einzeldoktorat) – Diese Option umfasst kein strukturiertes Programm, sodass die PhD-Studierende ihre Forschung unabhängig von einem spezifischen Programm verfolgen können, während sie dennoch die von der Fakultät festgelegten Anforderungen (z. B. eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten) erfüllen.
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Die Fakultät bietet drei Programme an:
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PhD-Studierende erhalten das Zulassungsschreiben durch das StudienServices der Universität Basel. Ebenso erhalten sie ein Zulassungsschreiben der Fakultät für Psychologie mit dem Hinweis zur Erstellung der Doktoratsvereinbarung.
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Für Bewerbende mit einem Masterabschluss in Psychologie der Fakultät für Psychologie der Universität Basel gibt es keine weiteren Auflagen. Bei allen anderen Bewerbenden prüft der/die Forschungsdekan/in den vorgelegten Masterabschluss inhaltlich. Sollte dieser nicht oder nur als teilweise äquivalent zu einem Master in Psychologie an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel sein, so werden der Erwerb einzelner ECTS oder das Kolloquium nach §12 der Promotionsordnung als Auflage vergeben.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §4 und §12
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Die Erstbetreuung stellt einen schriftlichen Antrag an die Fakultätsversammlung. Es werden zwei Mitglieder der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie, sowie den Vorsitz durch die Fakultätsversammlung gewählt. Der dafür vorgesehene Antrag ist auf der Webseite. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung über deren Inhalt Ihre Betreuung der Fakultät für Psychologie Sie informiert.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag zum Kolloquium
Durchführung des Doktorats
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Die Doktoratsvereinbarung nach §7 wird während des ersten Semesters nach dem Zulassungsentscheid zwischen PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuung erstellt. In der Doktoratsvereinbarung werden der Ablauf des PhD-Studiums, die Dauer, der Zeitplan, das Projekt und die zu besuchenden Lehrveranstaltungen festgelegt und mit den Unterschriften bestätigt.
Anschliessend wird die Doktoratsvereinbarung im Studiendekanat eingereicht. Der/die Forschungsdekan/-in prüft die Vereinbarung und nach Genehmigung werden die Daten in den Stammdaten eingetragen. Die PhD-Studierenden werden schriftlich darüber informiert.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Doktoratsvereinbarung
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Kreditpunkte stellen sicher, dass PhD-Studierende an strukturiertem Lernen teilnehmen und zusätzliche Fähigkeiten erwerben, die für ihre Forschung und berufliche Entwicklung relevant sind. Kreditpunkte werden gemäss European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erworben, wobei an der Universität Basel 1 Kreditpunkt 30 Stunden studentischen Lernens entspricht.
Für PhD-Studierende, die in einem Doktoratsprogramm sind, sind 18 Kreditpunkte erforderlich, um den grösseren Umfang an strukturierten Aktivitäten widerzuspiegeln, die im Doktoratsprogramm integriert sind. Im Gegensatz dazu erwerben PhD-Studierende, die nicht einem Doktoratsprogramm angehören, 12 ECTS-Punkte, um sicherzustellen, dass sie dennoch an wichtigen akademischen und beruflichen Entwicklungsaktivitäten teilnehmen, obwohl sie nicht Teil eines formellen Programms sind.
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Es gibt mehrere Kanäle über die ECTS-Punkte erworben werden können. Dies beinhaltet Workshops die von der Graduate School Psychologie und ihren Doktoratsprogrammen angeboten werden (Belegung über das Vorlesungsverzeichnis der Universität), Transferable Skills Kurse der Universität (Anmeldung über die GRACE, transferable skills Website), sowie inhaltliche Kredits für die aktive Teilnahme an Konferenzen etc. (hierfür werden Learning Contracts erstellt)
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Die Doktoratsvereinbarung muss jährlich im Studiendekanat aktualisiert werden. Mit Hilfe der Vorlage "Standortgespräch mit Zielvereinbarung" ist der Verlauf des PhD-Studiums zu erfassen. Das Standortgespräch wird unterzeichnet und selbstständig von den PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuung im Studiendekanat eingereicht.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7
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Mit einem Learning Contract können PhD-Studierende in Absprache mit der Erstbetreuung ECTS erwerben, die nicht über die Online Services belegt werden können. Somit können für das Doktoratsstudium förderliche Leistungen an anderen Universitäten und im Rahmen von akademischen Fachkongressen erbracht werden.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Studienadministration > Studierende
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Learning Contracts werden ausschliesslich über die Online Services erstellt. Eine Wegleitung dazu liegt bei den Online Services vor. Die definitive Genehmigung und Freigabe des Learning Contracts findet durch den/die Forschungsdekan/in statt. Der Nachweis der (z.B. Posterpräsentationen, Konferenzbesuche etc.) muss beim Studiendekanat eingereicht werden.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Belegen > MOnA > Merblatt Studienvertrag
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Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit. Sie muss zeigen, dass die Doktorandin oder der Doktorand selbstständig wissenschaftlich arbeiten kann und den fachlichen Anforderungen genügt.
In der Fakultät für Psychologie wird in der Regel eine kumulative Dissertation eingereicht. Diese besteht aus:
– mindestens einem peer-reviewed veröffentlichten oder zur Veröffentlichung akzeptierten Beitrag, bei dem die Doktorandin oder der Doktorand Erstautorin bzw. Erstautor ist,
– mindestens zwei weiteren eingereichten, akzeptierten oder veröffentlichten Beiträgen in einer peer-reviewed Fachzeitschrift, bei denen die Doktorandin oder der Doktorand Erst- oder Koautorin bzw. Koautor ist,
– einer 10- bis 20-seitigen Synopse, die die Forschungsergebnisse in eine kohärente Fragestellung und Strategie einordnet und die Eigenleistung der Doktorandin bzw. des Doktoranden klar erkennbar macht.
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Learning Contracts können für PhD-Veranstaltungen, Summer Schools, Paperpräsentationen, Kongressbesuche mit eigenem Beitrag etc. eingesetzt werden. Die Leistungen sollen vorab in Absprache mit der Erstbetreuung geklärt und erstellt werden. Die Durchführung eines Seminars im Rahmen des Lehrangebotes berechtigt nicht zum Erwerb von ECTS.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §13
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Es gibt verschiedene Gründe, warum Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Betreuungspersonen auftreten können. Insgesamt ist es wichtig, sich der Code of Conduct der Universität Basel bewusst zu sein, der die Werte Integrität, Respekt, Offenheit, Gleichheit und Inklusion betont und als Grundlage der Kommunikation zwischen allen Mitgliedern der Universität dient (https://www.unibas.ch/en/University/Administration-Services/Vice-President-s-Office-for-People-and-Culture/Organisational-Culture/Personal-Integrity/Code-of-Conduct.html).
Für formelle oder andere Fragen im Zusammenhang mit dem Promotionsprozess sollte der Promotionsausschuss, der alle Doktoratsangelegenheiten und Vereinbarungen beaufsichtigt, Ihre erste Anlaufstelle sein.
Für Fragen zur wissenschaftlichen Integrität können Sie das Büro für wissenschaftliche Integrität an der Universität kontaktieren (https://www.unibas.ch/en/Research/Values-Ethics/Scientific-Integrity.html).
Schließlich, wenn Ihre Bedenken die persönliche Integrität betreffen, können Sie sich an das Büro für persönliche Integrität wenden (https://www.unibas.ch/en/University/Administration-Services/Vice-President-s-Office-for-People-and-Culture/Organisational-Culture/Personal-Integrity.html).
Für weitere Auskünfte und niederschwellige Anfragen kontaktieren Sie bitte die GSP-Koordination https://psychologie.unibas.ch/de/gsp/
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Die Fakultät für Psychologie verfügt über eine eigene Ethikkommission, die Forschung an der Fakultät für Psychologie prüft und bewertet, die nicht unter das Humanforschungsgesetz, HRA 810.30, 30.09.2011, fällt; generell sollten Sie für alle Ihre Studien eine Ethikgenehmigung beantragen. Anträge auf ethische Genehmigung werden mit dem entsprechenden Formular per Post eingereicht (ek_psychologie@unibas.ch) und in der Regel innerhalb von 30 Tagen zurückgeschickt.
Plattformen
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Online Services (formerly Mona)
Dies ist Ihre Hauptplattform für Verwaltungsangelegenheiten.
Login mit unibas-mail und Passwort, für einige Aktionen ist VPN erforderlich
Studium = Studierendenbezogene Dienste: (z.B. Rückmeldung jedes Semester, Anmeldung und Buchung von Kursen / Workshops, die von oder PhD Programms angeboten werden, siehe Vorlesungsverzeichnis, Übersicht über Ihre ECTS, Erstellen von Lernverträgen, …)
Self Services = HR-Angelegenheiten (z.B. Gehaltsabrechnung, persönliche Daten (z.B. Adressänderung), Urlaub und Abwesenheiten => Urlaubs- und Krankheitstage)
Lehre-Leistungsüberprüfung = Vorlesungs-Angelegenheiten (falls Sie Seminare geben) (z.B. Liste der Studierenden, die sich für das Seminar angemeldet haben, um sie zu kontaktieren, auch Evaluation am Ende des Semesters)
Vorlesungsverzeichnis
Hier können Sie alle angebotenen Lehrveranstaltungen einsehen (z.B. von GSP oder PhD Programmen)
Um Kurse zu buchen, müssen Sie sich in die Online-Services
Abschluss des Doktorats
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Die Dissertationsschrift muss in dreifacher Ausführung im Studiendekanat abgegeben werden. Es empfiehlt sich, dass die Dissertationsschrift bereits nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek gebunden wird. Zusätzlich soll die Dissertationsschrift in elektronischer Form eingereicht werden. Das Deckblatt inklusive Erklärung zur wissenschaftlichen Lauterkeit und ein Lebenslauf müssen in der Dissertationsschrift enthalten sein.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16
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Zusammen mit der Dissertationsschrift wird das Schreiben zum Einleiten des Promotionsverfahrens §15 eingereicht. Die Vorlage zum Einleiten des Promotionsverfahrens ist auf der Webseite abgelegt.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens
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Es wird empfohlen, dass die Dissertationsschrift spätestens 4 – 6 Monate vor Ende des Doktorats im Studiendekanat eingereicht wird.
Antwort
Der Promotionsausschuss bestätigt die Genehmigung/Ablehnung der Gutachten der Dissertationsschrift schriftlich. Anschliessend legt das Studiendekanat zusammen mit der Kandidatin/dem Kandidaten und dem PhD-Committee einen Termin für das Doktoratsexamen fest.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16
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Wenn Sie und die Mitglieder Ihres Doktoratskomitees zu der Einschätzung gelangen, dass Ihre Promotion nicht in der ursprünglich geplanten Dauer abgeschlossen werden kann, können Sie beim Promotionsausschuss eine Verlängerung beantragen. Achten Sie darauf, Ihre Doktoratssvereinbarung entsprechend zu aktualisieren.
Antwort
Die Gutachtenden haben drei Monate Zeit für das Erstellen ihres Gutachtens. Sobald alle Gutachten im Studiendekanat eingegangen und vom Promotionsausschuss genehmigt worden sind, vereinbart das Studiendekanat zusammen mit den PhD-Studierenden einen Termin zur Einsicht.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §16 Abs. 3 und Abs. 8
Antwort
Das Doktoratsexamen ist eine mündliche Prüfung von mindestens 60 Minuten Dauer und wird als öffentliches Kolloquium durchgeführt. Auf Antrag an den Promotionsausschuss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das Doktoratsexamen beginnt mit einem Vortrag von 30 Minuten Dauer, in dem die Kandidatin bzw.der Kandidat die Dissertation und deren Bedeutung in einem grösseren fachlichen Zusammenhang darstellt und diskutiert. Im Anschluss an den Vortrag findet eine wissenschaftliche Aussprache von mindestens 30 Minuten statt.
Antwort
Nach bestandenem Doktoratsexamen wird ein Account zum e-doc Server der Universitätsbibliothek Basel freigeschaltet. Mit diesem Zugang muss die Dissertationsschrift elektronisch hochgeladen, sowie drei weitere Exemplare nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek im SD eingereicht werden. Ein Exemplar muss vorgängig von der / dem Dekan/in unterzeichnet sein und das Datum des Doktoratsexamens muss eingefügt werden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokument > Promotionsordnung > §22
Antwort
Nach bestandenem Doktoratsexamen ist es erlaubt, den Titel Dr. phil. des. zu verwenden. Der Titel Dr. phil. darf ab Erhalt der Urkunde verwendet werden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §20 Abs.3
Antwort
Nachdem die Dissertationsschrift auf dem e-doc Server hochgeladen ist und drei gebundenen Exemplare bei der Unibibliothek abgegeben sind, erhält das Studiendekanat eine schriftliche Bestätigung der Universitätsbibliothek. Dies berechtigt das Studiendekanat dazu, die Urkunde und die Abschlussdokumente an die Studierenden zu versenden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §23
Kontakt

Studiendekanat
Fakultät für Psychologie
Universität Basel
Missionsstrasse 62
4055 Basel