
FAQs zum Doktoratsstudium
Anmeldung / Zulassung zum Doktoratsstudium
Antwort
Eine Liste der aktuell offenen Stellen finden Sie auf der Website der Fakultät für Psychologie unter folgendem Link: https://psychologie.unibas.ch/de/aktuell/stellen-298/
Antwort
Ein Doktoratsstudium ist auch ohne Anstellung an der Fakultät für Psychologie möglich. Es ist wichtig, die einzureichende Bestätigung zur Selbstfinanzierung und zeitlicher Verfügbarkeit zu Beginn des PhD-Bewerbungsprozesses zu beachten und im Bewerbungsportal hochzuladen.
Antwort
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online auf der Webseite der Universität Basel.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Bewerbung & Zulassung
Antwort
Während des PhD-Studiums wird man von mindestens zwei Betreuungspersonen betreut. Einer dieser Betreuungsperson muss ein Mitglied der Gruppierung I der Fakuktät für Psychologie sein. Ein Mitglied der Gruppierung I ist eine Professor*in der Fakultät für Psychologie, die berechtigt ist, Doktorand*innen zu betreuen.
Die Erstbetreuung ist die/der primäre akademische Mentorin, die/der für die Überwachung Ihres Fortschritts und die Unterstützung Ihrer Entwicklung während des PhD-Programms verantwortlich ist.
Wenn die Erstbetreuung ein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie ist, muss eine schriftliche Bestätigung über deren Bereitschaft zur Betreuung während des Doktoratsstudiums vorgelegt werden (formloses Schreiben).
Falls die Erstbetreuung kein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie ist (z.B. ausserfakultäre Mitglieder der Gruppierung I oder II), müssen zwei Dokumente eingereicht werden:
- Eine schriftliche Bestätigung der Erstbetreuung, dass diese bereit ist, die Betreuung zu übernehmen (formloses Schreiben inkl. CV).
- Eine schriftliche Bestätigung eines Mitglieds der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie, dass diese bereit ist, als Zweitbetreuung zu fungieren (formloses Schreiben).
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Die Fakultät bietet drei Programme an:
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PhD-Studierende erhalten das Zulassungsschreiben durch das StudienServices der Universität Basel. Ebenso erhalten sie ein Zulassungsschreiben der Fakultät für Psychologie mit dem Hinweis zur Erstellung der Doktoratsvereinbarung.
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Für Bewerbende mit einem Masterabschluss in Psychologie der Fakultät für Psychologie der Universität Basel gibt es keine weiteren Auflagen. Bei allen anderen Bewerbenden prüft der/die Forschungsdekan/in den vorgelegten Masterabschluss inhaltlich. Sollte dieser nicht oder nur als teilweise äquivalent zu einem Master in Psychologie an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel sein, so werden der Erwerb einzelner ECTS oder das Kolloquium nach §12 der Promotionsordnung als Auflage vergeben.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §4 und §12
Antwort
Die Erstbetreuung stellt einen schriftlichen Antrag an die Fakultätsversammlung. Es werden zwei Mitglieder der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie, sowie den Vorsitz durch die Fakultätsversammlung gewählt. Der dafür vorgesehene Antrag ist auf der Webseite. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung über deren Inhalt Ihre Betreuung der Fakultät für Psychologie Sie informiert.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag zum Kolloquium
Durchführung des Doktorats
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Die Doktoratsvereinbarung nach §7 wird während des ersten Semesters nach dem Zulassungsentscheid zwischen PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuung erstellt. In der Doktoratsvereinbarung werden der Ablauf des PhD-Studiums, die Dauer, der Zeitplan, das Projekt und die zu besuchenden Lehrveranstaltungen festgelegt und mit den Unterschriften bestätigt.
Anschliessend wird die Doktoratsvereinbarung im Studiendekanat eingereicht. Der/die Forschungsdekan/-in prüft die Vereinbarung und nach Genehmigung werden die Daten in den Stammdaten eingetragen. Die PhD-Studierenden werden schriftlich darüber informiert.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Doktoratsvereinbarung
Antwort
Die Doktoratsvereinbarung muss jährlich im Studiendekanat aktualisiert werden. Mit Hilfe der Vorlage "Standortgespräch mit Zielvereinbarung" ist der Verlauf des PhD-Studiums zu erfassen. Das Standortgespräch wird unterzeichnet und selbstständig von den PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuungsperson im Studiendekanat eingereicht.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7
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Mit einem Learning Contract können PhD-Studierende in Absprache mit der Erstbetreuung ECTS erwerben, die nicht über die Online Services belegt werden können. Somit können für das Doktoratsstudium förderliche Leistungen an anderen Universitäten und im Rahmen von akademischen Fachkongressen erbracht werden.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Studienadministration > Studierende
Antwort
Learning Contracts werden ausschliesslich über die Online Services erstellt. Eine Wegleitung dazu liegt bei den Online Services vor. Die definitive Genehmigung und Freigabe des Learning Contracts findet durch den/die Forschungsdekan/in statt.
Weitere Informationen
Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Belegen > MOnA > Merblatt Studienvertrag
Antwort
Learning Contracts können für PhD-Veranstaltungen, Summer Schools, Paperpräsentationen, Kongressbesuche mit eigenem Beitrag etc. eingesetzt werden. Die Leistungen sollen vorab in Absprache mit der Erstbetreuungsperson geklärt und erstellt werden. Die Durchführung eines Seminars im Rahmen des Lehrangebotes berechtigt nicht zum Erwerb von ECTS.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §13
Abschluss des Doktorats
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Die Dissertationsschrift muss in dreifacher Ausführung im Studiendekanat abgegeben werden. Die Dissertationsschrift muss nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek gebunden werden. Zusätzlich soll die Dissertationsschrift in elektronischer Form eingereicht werden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16
Antwort
Zusammen mit der Dissertationsschrift wird das Schreiben zum Einleiten des Promotionsverfahrens eingereicht. Die Vorlage zum Einleiten des Promotionsverfahrens ist auf der Webseite abgelegt.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens
Antwort
Es wird empfohlen, dass die Dissertationsschrift spätestens 4 – 6 Monate vor Ende des Doktorats im Studiendekanat eingereicht wird.
Antwort
Der Promotionsausschuss bestätigt die Genehmigung/Ablehnung der Gutachten der Dissertationsschrift schriftlich. Anschliessend legt das Studiendekanat zusammen mit der Kandidatin/dem Kandidaten und dem PhD-Committee einen Termin für das Doktoratsexamen fest.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16
Antwort
Die Gutachtenden haben drei Monate Zeit für das Erstellen ihres Gutachtens. Sobald alle Gutachten im Studiendekanat eingegangen und vom Promotionsausschuss genehmigt worden sind, vereinbart das Studiendekanat zusammen mit den PhD-Studierenden einen Termin zur Einsicht.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §16 Abs. 3 und Abs. 8
Antwort
Nach bestandenem Doktoratsexamen wird ein Account zum e-doc Server der Universitätsbibliothek Basel freigeschaltet. Mit diesem Zugang muss die Dissertationsschrift elektronisch hochgeladen, sowie drei weitere Exemplare nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek im SD eingereicht werden. Ein Exemplar muss vorgängig von der / dem Dekan/in unterzeichnet sein und das Datum des Doktoratsexamens muss eingefügt werden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokument > Promotionsordnung > §22
Antwort
Nach bestandenem Doktoratsexamen ist es erlaubt, den Titel Dr. phil. des. zu verwenden. Der Titel Dr. phil. darf ab Erhalt der Urkunde verwendet werden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §20 Abs.3
Antwort
Nachdem die Dissertationsschrift auf dem e-doc Server hochgeladen ist und drei gebundenen Exemplare bei der Unibibliothek abgegeben sind, erhält das Studiendekanat eine schriftliche Bestätigung der Universitätsbibliothek. Dies berechtigt das Studiendekanat dazu, die Urkunde und die Abschlussdokumente an die Studierenden zu versenden.
Weitere Informationen
Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §23
Kontakt

Studiendekanat
Fakultät für Psychologie
Universität Basel
Missionsstrasse 62
4055 Basel