Studieren ohne Barrieren
Die Universität Basel bekennt zum Prinzip der Gleichberechtigung, so dass Studierenden mit einer Beeinträchtigung der Mobilität, des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens oder mit einer chronischen oder psychischen Krankheit geeignete Anpassungsmassnahmen gewährt werden. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Erleichterung der Studienanforderung, sondern bietet Studierenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrem Handicap angepassten Form zu erbringen. Diese Anpassungsbereiche umfassen unter anderem:
- Leistungsüberprüfung und deren Ausführungsmodalitäten
- Anpassung der Raumzuteilung
- Zulassung von spezifischen technischen Hilfsmitteln und von Assistenzdiensten
Support und Antragstellung
Die universitäre Servicestelle Studieren ohne Barrieren – StoB trägt mit Informationen und Beratungsangeboten dazu bei, dass Studierenden mit Handicap ein Studieren ohne Barrieren ermöglicht werden kann. Sie ist auch erste Anlaufstelle für die Anträge auf Nachteilsausgleich und unterstützt Studierende in der Ausarbeitung des Antrages auf Nachteilsausgleich. Bei Bedarf wird ein gemeinsamer Termin mit dem Studiendekanat der Fakultät für Psychologie organisiert. Wenn der Antrag mit vorgeschlagene Anpassungsmöglichkeiten ausgearbeitet ist, wird dieser inklusive aller benötigten Nachweise bei der Prüfungskommission eingereicht. Die Prüfungskommission bearbeitet den Antrag und kommuniziert den Studierenden die entsprechenden Anpassungsmassnahmen. Ohne schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht gibt das Studiendekanat die Gründe für einen Nachteilsausgleich nicht an die Dozierenden und Assistierenden weiter. Bei einem positiven Entscheid, liegt es in der Zuständigkeit der Studierenden, die für die Durchführung eines Studienangebots zuständige Person jeweils im Voraus unter Vorweisen des Entscheidungsdokuments über den Nachteilsausgleich zu informieren. Die konkrete Organisation des Nachteilsausgleichs obliegt der Zuständigkeit des Dozierenden und der leitenden Professuren.