Das Praktikum muss inhaltlich im Bereich der Psychologie angesiedelt sein und von einer Psychologin, einem Psychologen mit Hochschulabschluss betreut werden. Bei Teilzeitarbeit muss der Anstellungsgrad mindestens 20% betragen.
Studierenden sind verpflichtet, die Übereinstimmung der Praktika mit den Richtlinien der Studienordnung (Bachelor, Master) zu prüfen. Sollte die psychologische Ausrichtung nicht klar sein, die psychologsiche Betreuung nicht sichergestellt werden können oder der Anstellungsgrad weniger als 20% sein, ist spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn ein schriftlicher Antrag für eine Ausnahmebewilligung zur Anerkennung eines Berufs- oder Forschungspraktikums bei der Prüfungskommission einzureichen. Den Antrag senden Sie als ein PDF der Prüfungskommission zu.
Das Berufs- oder Forschungspraktikum umfasst 300 Stunden, zusätzlich zur benötigten Zeit für die Stellensuche und das Berichterstellen. Die Stunden können auf verschiedene Praktika verteilt werden.
Für die Dauer des Praktikums ist eine Immatrikulation zwingend notwendig. Sollte das Berufs- oder Forschungspraktikum während des Semesters absolviert werden, so kann man sich während dieser Zeit nicht beurlauben lassen.
Persönliche Bestätigungen zum Absolvieren von Pflichtpraktika werden nicht ausgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Studiendekanat.
Studiendekanat
Fakultät für Psychologie
Universität Basel
Missionsstrasse 62
4055 Basel
Anträge senden Sie bitte in einem PDF an die Prüfungskommission.
Prüfungskommission
Fakultät für Psychologie
Missionsstrasse 60/62
4055 Basel