Anrechnung von externen Studienleistungen

Eine Anrechnung von externen Studienleistungen wird bei der Prüfungskommission beantragt. Der Antrag enthält immer ein Anschreiben mit Begründung des Antrags sowie die diesen Antrag unterstützende Unterlagen, d.h. Kursbeschreibung, Outline, Syllabus mit konkreten Angaben zu den Inhalten der Lehrveranstaltung und inklusive der verwendeten Literatur. Diese Informationen sind per Email als eine pdf-Datei zusammen mit dem Antrag an die Prüfungskommission zu senden. Falls die Leistungen bereits abgeschlossen sind, sollten die entsprechenden Studienbescheinigungen beigefügt werden. Vor der definitiven Einschreibung ins Psychologiestudium werden keine Aussagen über Anrechnungen vorgenommen. Es gilt zu beachten, dass Leistungen, die aus einem anderen Studiengang der Universität Basel stammen, automatisch in den Studiengang Psychologie übertragen und unter «Weitere Lehrveranstaltungen» aufgeführt werden.

Anrechnungen von bereits erworbenen externen Studienleistungen

Generell werden Kreditpunkte vollumfänglich übernommen. Leistungen aus Veranstaltungen im Bereich der Psychologie, die nicht in einem der im Studienplan gelisteten Module angerechnet werden können, werden im innerfakultären Wahlbereich angerechnet. Der ausserfakultäre Wahlbereich bleibt ausschliesslich nicht-psychologischen Veranstaltungen vorbehalten.

Um einen Abschluss im Bachelor- oder Masterstudium der Psychologie an der Fakultät für Psychologie zu erhalten, muss eine Mindestanzahl an Kreditpunkten an der Universität Basel erworben werden. Die bedeutet für das Bachelorstudium, dass maximal 60 Kreditpunkten extern erworben werden können, wobei die Bachelorarbeit aber an der Fakultät für Psychologie geschrieben werden muss. Eine Anrechnung von Fremdleistung in diesen Modulen ist ausgeschlossen. Im Masterstudium ist eine maximale Anrechnung von 30 Kreditpunkten möglich. Die Masterarbeit, das Masterprojekt und die mündliche Masterprüfung müssen an der Fakultät für Psychologie absolviert werden. Eine Anrechnung von Fremdleistungen in diesen Modulen ist ausgeschlossen.

Erläuterungen zur Anrechnung von externen Studienleistung

Drei verschiedene Möglichkeiten zur Anrechnung von externen Studienleistung können unterschieden werden:

  1. Erlass: Studienleistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, werden erlassen und erscheinen im Zeugnis ohne Bewertung. Die Summe der für den Abschluss notwendigen Kreditpunkte wird, entsprechend der Anzahl an erlassenen Kreditpunkten, reduziert.
  2. Anerkennung: Studienleistungen, die bisher nicht für einen Abschluss verwendet wurden, werden mit der entsprechenden Kreditpunkteanzahl und gegebenenfalls mit Note anerkannt und sind im Zeugnis ersichtlich. Die konkrete Anerkennung erfolgt bei der Zeugniserstellung. Es ist zu beachten, dass anerkannte Leistungen, die für den Abschluss nicht verwendet werden, nicht auf dem Zusatzblatt «Nicht-verwendete Leistungen» aufgeführt werden.
  3. Geplante Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts: Die Anerkennung von geplanten Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts sollten zur besseren Planbarkeit bei der Prüfungskommission vorgängig beantragt werden. Weitere Informationen dazu auf der Website Mobilität.