Anmeldung / Zulassung zum Doktoratsstudium

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Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online auf der Webseite der Universität Basel.

 

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Webseite der Universität Basel > Studium > Bewerbung & Zulassung

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Falls die Erstbetreuung durch ein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie erfolgt, bedarf es für die Anmeldung einer schriftlichen Bestätigung der Bereitschaft zur Erstbetreuung der/des Studierenden während des PhD-Studiums (formloses Schreiben).

Falls die Erstbetreuung nicht durch ein Mitglied der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie erfolgt, bedarf es für die Anmeldung einer schriftlichen Bestätigung der Bereitschaft zur Erstbetreuung der/des Studierenden während des PhD-Studiums (formloses Schreiben) und einer schriftlichen Bestätigung der Bereitschaft zur Zweitbetreuung durch ein Mitglied der Gruppierung 1 der Fakultät für Psychologie (formloses Schreiben).

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Webseite der Universität Basel > Studium > Bewerbung & Zulassung

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Ja, im Einzeldoktorat (keinem Programm angeschlossen) müssen 12, in einem PhD-Programm 18 ECTS erworben werden.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §13

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Per 01.01.2022 gibt es drei PhD-Programme.
1. Society and Choice (SC-PSY)
2. Schulpsychologie, Entwicklungsdiagnostik und Erziehungsberatung Doktorat (SEED)
3. Health & Interventions (HI-PSY)

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Doktoratsprogramme

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PhD-Studierende erhalten das Zulassungsschreiben durch das Studiensekretariat der Universität Basel. Ebenso erhalten sie ein Zulassungsschreiben der Fakultät für Psychologie mit dem Hinweis zur Erstellung der Doktoratsvereinbarung.

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Für Bewerbende mit einem Masterabschluss in Psychologie der Fakultät für Psychologie der Universität Basel gibt es keine weiteren Auflagen. Bei allen anderen Bewerbenden prüft der/die Forschungsdekan/in den vorgelegten Masterabschluss inhaltlich. Sollte dieser nicht oder nur als teilweise äquivalent zu einem Master in Psychologie an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel sein, so werden der Erwerb einzelner ECTS oder das Kolloquium nach §12 der Promotionsordnung als Auflage vergeben.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §4 und §12

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Die Erstbetreuungsperson stellt einen schriftlichen Antrag an die Fakultätsversammlung. Es werden zwei Mitglieder der Gruppierung I der Fakultät für Psychologie, sowie den Vorsitz durch die Fakultätsversammlung gewählt. Der dafür vorgesehene Antrag ist auf der Webseite.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag zum Kolloquium


Durchführung des Doktorats

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Die Doktoratsvereinbarung nach §7 wird während des ersten Semesters nach dem Zulassungsentscheid zwischen PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuungsperson erstellt. In der Doktoratsvereinbarung werden der Ablauf des PhD-Studiums, die Dauer, der Zeitplan, das Projekt und die zu besuchenden Lehrveranstaltungen festgelegt und mit den Unterschriften bestätigt.

Anschliessend wird die Doktoratsvereinbarung im Studiendekanat eingereicht. Der/die Forschungsdekan/-in prüft die Vereinbarung und nach Genehmigung werden die Daten in den Stammdaten eingetragen. Die Studierenden werden schriftlich darüber informiert.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7

Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Doktoratsvereinbarung

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Die Doktoratsvereinbarung muss jährlich im Studiendekanat aktualisiert werden. Mit Hilfe der Vorlage "Standortgespräch mit Zielvereinbarung" ist der Verlauf des PhD-Studiums zu erfassen. Das Standortgespräch wird unterzeichnet und selbstständig von den PhD-Studierenden und in Absprache mit der Erstbetreuungsperson im Studiendekanat eingereicht.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §7

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Mit einem Learning Contract können PhD-Studierende in Absprache mit der Erstbetreuung ECTS erwerben, die nicht über die Online Services belegt werden können. Somit können für das Doktoratsstudium förderliche Leistungen an anderen Universitäten und im Rahmen von akademischen Fachkongressen erbracht werden.

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Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Studienadministration > Studierende

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Learning Contracts werden ausschliesslich über die Online Services erstellt. Eine Wegleitung dazu liegt bei den Online Services vor. Die definitive Genehmigung und Freigabe des Learning Contracts findet durch den/die Forschungsdekan/in statt.

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Webseite der Universität Basel > Studium > Im Studium > Belegen > MOnA > Merblatt Studienvertrag

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Learning Contracts können für PhD-Veranstaltungen, Summer Schools, Paperpräsentationen, Kongressbesuche mit eigenem Beitrag etc. eingesetzt werden. Die Leistungen sollen vorab in Absprache mit der Erstbetreuungsperson geklärt und erstellt werden. Die Durchführung eines Seminars im Rahmen des Lehrangebotes berechtigt nicht zum Erwerb von ECTS.

Weitere Informationen

Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §13


Abschluss des Doktorats

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Die Dissertationsschrift muss in dreifacher Ausführung im Studiendekanat abgegeben werden. Die Dissertationsschrift muss nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek gebunden werden. Zusätzlich soll die Dissertationsschrift in elektronischer Form eingereicht werden.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16

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Zusammen mit der Dissertationsschrift wird das Schreiben zum Einleiten des Promotionsverfahrens eingereicht. Die Vorlage zum Einleiten des Promotionsverfahrens ist auf der Webseite abgelegt.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens

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Es wird empfohlen, dass die Dissertationsschrift spätestens 4 – 6 Monate vor Ende des Doktorats im Studiendekanat eingereicht wird.

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Der Promotionsausschuss bestätigt die Genehmigung/Ablehnung der Gutachten der Dissertationsschrift schriftlich. Anschliessend legt das Studiendekanat zusammen mit der Kandidatin/dem Kandidaten und dem PhD-Committee einen Termin für das Doktoratsexamen fest.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie > §16

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Die Gutachtenden haben drei Monate Zeit für das Erstellen ihres Gutachtens. Sobald alle Gutachten im Studiendekanat eingegangen und vom Promotionsausschuss genehmigt worden sind, vereinbart das Studiendekanat zusammen mit den PhD-Studierenden einen Termin zur Einsicht.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §16 Abs. 3 und Abs. 8

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Nach bestandenem Doktoratsexamen wird ein Account zum e-doc Server der Universitätsbibliothek Basel freigeschaltet. Mit diesem Zugang muss die Dissertationsschrift elektronisch hochgeladen, sowie drei weitere Exemplare nach den Druck- und Bindevorschriften der Universitätsbibliothek im SD eingereicht werden. Ein Exemplar muss vorgängig von der / dem Dekan/in unterzeichnet sein und das Datum des Doktoratsexamens muss eingefügt werden.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokument > Promotionsordnung > §22

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Nach bestandenem Doktoratsexamen ist es erlaubt, den Titel Dr. phil. des. zu verwenden. Der Titel Dr. phil.  darf ab Erhalt der Urkunde verwendet werden.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §20 Abs.3

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Nachdem die Dissertationsschrift auf dem e-doc Server hochgeladen ist und drei gebundenen Exemplare bei der Unibibliothek abgegeben sind, erhält das Studiendekanat eine schriftliche Bestätigung der Universitätsbibliothek. Dies berechtigt das Studiendekanat dazu, die Urkunde und die Abschlussdokumente an die Studierenden zu versenden.

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Webseite der Fakultät > Studium > Doktoratsstudium > Dokumente > Promotionsordnung > §23


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Missionsstrasse 62
4055 Basel

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