Überprüfung der Richtlinien

Das Praktikum muss inhaltlich im Bereich der Psychologie angesiedelt sein. Ist die Zuordnung zum Bereich der Psychologie nicht eindeutig oder kann diese Betreuung nicht gewährleistet werden, muss bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn ein schriftlicher Antrag an die Prüfungskommission für Ausnahmebewilligung gestellt werden. Dieser sollte umfassende Informationen zur vorgesehenen Praktikumstätigkeit sowie deren Betreuung enthalten und per Mail an die Prüfungskommission gesendet werden.

Der Zeitaufwand für das Berufs- oder Forschungspraktikum beträgt 300 Stunden und soll in einem Zeitraum von mindestens 2 Monaten stattfinden. Wird das Berufs- oder Forschungspraktikum in Teilzeit absolviert, muss der Beschäftigungsgrad mindestens 50% betragen. Sollten Sie zu weniger als 50% angestellt sein, muss vor Beginn des Praktikums ein Antrag an die Prüfungskommission für eine Ausnahmebewilligung zur Anerkennung eines Berufs- oder Forschungspraktikums gestellt werden. Die geforderten 300 Stunden können auch auf zwei Praktikas aufgeteilt werden. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden zu überprüfen, ob die Praktika den Richtlinien der Studienordnung entsprechen. Wenn eine der Richtlinien nicht gewährleistet werden kann, muss ein schriftlicher Antrag für eine Ausnahmebewilligung an die Prüfungskommission gestellt werden. Es werden keine personifizierten Bestätigungen für das Absolvieren eines Pflichtpraktikums ausgestellt. 

Forschungspraktika an der Fakultät für Psychologie sind möglich, es wird aber präferiert, diese an anderen schweizerischen oder ausländischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu absolvieren. Wird ein Berufs- oder Forschungspraktikum während des Semesters absolviert, so kann man sich während dieser Zeit nicht beurlauben lassen, da eine Einschreibung die Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten ist.


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SD

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Fakultät für Psychologie
Universität Basel
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4055 Basel

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