Finanzen
- Wir benötigen das Formular Honorarabrechnung siehe auch die Rubrik Honorare / Spesen.
- Bei Honoraren über CHF 500.-- ist eine Beschreibung der Leistung (= Leistungsnachweis) zwingend notwendig. Als Leistungsnachweis dient z.B. ein Programmflyer bzw. jeglicher Beleg für die Erbringung der Leistung.
- Wenn Sie selbständigerwerbend sind, benötigen wir zudem den kantonalen Selbständigkeitsnachweis. Ansonsten werden ab einem Einkommen von CHF 2'300 Sozialabgaben erhoben (berechnet auf das Kalenderjahr, wobei alle Ihre Honorare kumuliert werden).
- Sollten gleichzeitig Spesen angefallen sein, können diese mit dem selben Formular gemeldet werden.
- Damit z.B. Gästen Spesen vergütet werden können, muss das Abrechnungsformular nicht TRV-Spesen (Excel) eingereicht werden.
- Falls Spesen in Verbindung mit einer Honorarauszahlung eingereicht werden, verwenden Sie bitte das Formular Honorare und Spesen.
- Bitte senden Sie alle Formulare an admin-psychologie@clutterunibas.ch ein.
Für alle Kosten bis zu einem Betrag von CHF 50.00, die nicht über SAP-Travelmanagement (TRV) oder ein Spesenformular zurückgefordert werden, können Sie nach Terminvereinbarung Bargeld beziehen.