Ethikkommission der Fakultät für Psychologie
Die Ethikkommission ist eine ständige Kommission der Fakultät für Psychologie und überprüft sowie beurteilt geplante Forschungsprojekte aus dem Bereich der psychologischen Forschung an der Fakultät für Psychologie auf ethische Unbedenklichkeit mit dem Ziel, den Schutz der Studienteilnehmenden und die Verhältnismässigkeit zwischen den Risiken und dem Nutzen der Forschungsuntersuchungen zu gewährleisten. Ausgenommen davon sind Forschungsprojekte, welche von den kantonalen Ethikkommissionen gemäss Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG 810.30, 30.09.2011) beurteilt werden. Die Ethikkommission ist unabhängig von Weisungen und Empfehlungen. Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern der Fakultät für Psychologie sowie einer externen Person mit nachgewiesener ethischer Expertise. Das Vorgehen und die Zusammensetzung der Ethikkommission der Fakultät für Psychologie ist durch ein Reglement geregelt und dokumentiert.
Anträge und Antragstellung
Anträge können Einzelanträge oder Rahmenanträge betreffen. Rahmenanträge sind Anträge, in denen ein Forschungsparadigma beziehungsweise eine bestimmte Untersuchungsmethode anhand mehrerer Einzelstudien auf ethische Unbedenklichkeit hin überprüft wird. Das Forschungsparadigma beziehungsweise die Untersuchungsmethode kann nach erteilter Genehmigung für Einzeluntersuchungen an vergleichbaren Personengruppen ohne weitere Genehmigung angewendet werden.
Das Sekretariat nimmt Anträge auf Antrag der verantwortlichen Mitglieder der Fakultät per Email entgegen, überprüft deren Vollständigkeit, stellt die fristgerechte Beurteilung sicher und teilt den Antragstellenden die Entscheidung schriftlich mit. Anträge können jeder Zeit per Email eingereicht werden, Gutachten werden laufend erstellt. Das empfohlene Antragsformular wird von der Ethikkommission bereitgestellt. Die Ethikkommission entscheidet über die Genehmigung in der Regel innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Unterlagen vollständig eingegangen sind.
Die Durchführung von Studien ist weiterhin nur unter Einhaltung eines Sicherheitskonzepts möglich. Dieses Konzept muss der Geschätsführung der Fakultät vor Studienbeginn vorgelegt und von ihr bestätigt worden sein.
Begutachtung und Entscheidungsprozess
Für jeden Antrag werden zwei Gutachten eingeholt. Gutachtende werden von den jeweiligen Abteilungsvorsitzenden aus dem Kreis ihrer jeweiligen Mitglieder vorgeschlagen und durch die Fakultätsversammlung bestätigt. Der Entscheid der Ethikkommission erfolgt in Berücksichtigung der Gutachten, ist jedoch nicht an diese gebunden. Entscheidungen werden von der Ethikkommission auf Grundlage einer Diskussion über die Fälle und Gutachten gefällt. Die Ethikkommissionsmitglieder stimmen eigenständig über sämtliche Anträge nach einfachem Mehrheitsentscheid ab. Die Beurteilung von Forschungsprojekten erfolgt auf der Grundlage der ethischen Richtlinien für Psychologinnen und Psychologen der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie (SGP) und unter Berücksichtigung des Humanforschungsgesetz. Etwaige spätere bundesrechtliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
Folgende Entscheidungskategorien sind möglich: A) Annahme, B) Annahme mit Auflagen, C) Annahme mit wesentlichen Auflagen, D) Ablehnung. Es gibt ein zweistufiges Verfahren zum Entscheid eines Antrags: Im ersten Schritt wird entschieden, ob der Antrag grundsätzlich angenommen werden kann. Dabei zählen die Kategorien A–C als angenommen und Kategorie D als abgelehnt. Bei grundsätzlicher Annahme wird in einem zweiten Schritt nach einfachem Mehrheitsprinzip über die Zuordnung in die Kategorie A bis C entschieden. Wenn ein Ethikkommissionsmitglied keine explizite Bewertung eines Antrags bis zum Stichdatum abgibt, wird als Bewertung automatisch der Vorschlag der Gutachterpersonen übernommen. Weichen die Vorschläge der beiden Gutachterpersonen voneinander ab, wird die negativere Bewertung gewählt. Fällt der Entscheid negativ aus (einfache Mehrheit für Kategorie D) wird der Antrag abgelehnt.
Angenommene Anträge der Kategorie C müssen nach Überarbeitung wiederum der Ethikkommission vorgelegt werden. Angenommene Anträge der Kategorie B enthalten Auflagen, die von den Antragstellenden nachträglich erfüllt werden müssen, ohne dass der Antrag nochmals an die Ethikkommission gelangen muss. Wenn die Antragstellenden eine Auflage nachträglich nicht erfüllen können oder wollen, ist eine erneute Einreichung zwingend erforderlich. Die Ablehnung eines Projektantrages bedeutet, dass die Ethikkommission das Projekt nicht für ethisch unbedenklich einstuft. Abgelehnte Anträge der Kategorie D können grundsätzlich bei der Ethikkommission wieder eingereicht werden. Dabei muss auf den abgewiesenen Antrag hingewiesen und die wesentlichen Punkte, die Änderungen erfahren haben, erwähnt werden.
Mitglieder der Ethikkommission und Gutachtende
Ethikkommission
- Dr. Dorothee Bentz (Vorsitzende der Ethikkommission der Fakultät für Psychologie)
- Prof. Dr. Rui Mata
- Prof. Dr. Alexander Grob
- Prof. Dr. Jens Gaab
- Dr. Tenzin Wangmo, Institut für Biomedizinische Ethik, Universität Basel
Gutachtende
- Economic Psychology: Dr. Markus Schöbel, Florian Seitz M Sc
- Cognitive and Decision Sciences: Dr. Loreen Tisdall
- Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie: Dr. Emily Meachon, Leila Teresa Schächinger Tenés M Sc
- Klinische Psychologie und Epidemiologie: Dr. Marcel Miché
- Klinische Psychologie und Psychotherapie: Prof. Dr. Jens Gaab, Dr. Antje Frey Nascimento
- Sozialpsychologie: Dr. Melissa Jauch
- Statistics and Data Science: Dr. Mirjam Laager
- Sustainability and Behavior Change: Prof. Dr. Ulf Hahnel, Anne Günther M Sc, Zahra Rahmani M Sc
- Youth Mental Health: Prof. Dr. Ines Mürner-Lavanchy
EKFP Sekretariat
- Katarina Bobalova (ek_psychologie@clutterunibas.ch)
Arbeitstage: Montag - Donnerstag