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Prüfungsanmeldung an der Juristischen Fakultät im HS 18

Informationen des Studiendekanats der Juristischen Fakultät

Vorlesungsprüfungen:

Die mündlichen Prüfungen an der Juristischen Fakultät finden im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 – 11. Januar 2019 statt. Die schriftlichen Prüfungstermine werden in den nächsten Wochen auf der Homepage veröffentlicht. Sie finden voraussichtlich in der 1. und 3. Kalenderwoche 2019 statt.
Anmelden zu allen Prüfungen kann man sich nur während der Belegfrist vom 1. August 2018 – 15. Oktober 2018.
 
Bachelor-Vorlesungsprüfungen (z. B. Strafrecht BT, OR BT, Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht):
Sie melden sich durch das Belegen des entsprechenden Vorlesungsprüfungs-Moduls zur Prüfung an. Bitte denken Sie daran, auch die Lehrveranstaltung zu belegen. Sie nehmen bei diesen Prüfungen eine ordentliche Anmeldung durch zweifaches Belegen vor.
 
Bei Lehrveranstaltungen, die zwei Teile über zwei Semester aufweisen, (dies ist erkennbar an den römischen Ziffern hinter dem Namen der Veranstaltung), dürfen Sie sich erst anmelden, wenn Sie beide Teile belegt haben (Bsp.: Die Anmeldung/Belegung zur Vorlesungsprüfung Verwaltungsrecht ist erst möglich, nachdem Sie sowohl Verwaltungsrecht I im Herbstsemester als auch Verwaltungsrecht II im Frühjahrssemester belegt haben und die dazugehörigen Tutorate.)
Falls Sie eine Prüfung wiederholen möchten, belegen Sie noch einmal das entsprechende Vorlesungsprüfungs-Modul.
 
Ausnahme: Alle Fächer aus den Grundlagen des Rechts (z. B. Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Gender Law etc.): Dort gilt: Belegen der Lehrveranstaltung = Anmeldung zur Prüfung
(Betreffend Prüfungswiederholung vergleiche unten bei den Masterprüfungen).
 

Vorlesungsprüfungen im Masterstudium:

Durch das Belegen der Veranstaltung auf MOnA sind Sie automatisch zu den Prüfungen angemeldet.
Wiederholungsprüfungen bei den Vorlesungsprüfungen im Masterstudium und bei den Grundlagenfächern im Bachelor-Aufbaustudium:
Haben Studierende im letzten Semester eine Prüfung nicht bestanden oder haben den Termin nicht wahrgenommen (bei Attesteinreichung oder "nicht erschienen"), belegen sie die entsprechende Lehrveranstaltung neu in dem Semester, in dem sie wieder im Vorlesungsverzeichnis angeboten wird.
 
Beachten Sie bitte für alle Prüfungen:
Abmeldungen nach Ende der Belegfrist ohne triftigen Grund (Arztattest) führt in jedem Fall zur Note 1.
Alle Informationen finden Sie unter: https://ius.unibas.ch/de/studium/pruefungen/