Kosten unserer Dienstleistungen
Die vom ZEPP erbrachten Dienstleistungen können generell nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Momentan erhalten Institutionen nur dann gesamthaft eine Zulassung des Bundesamts für Gesundheit, wenn alle dort arbeitenden Psycholog*innen auch eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut*innen sind. Im ZEPP arbeiten jedoch auch Fachpsycholog*innen für Kinder- und Jugendpsychologie. Daher informieren Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, welcher Anteil der Kosten für die entsprechende Dienstleistung allenfalls von den (Zusatz-) Versicherungen übernommen wird.
Unsere Tarife sind wie folgt (die Tarifrichtlinien orientieren sich an den Richtwerten der Schweizerischen Föderation für Psychologie FSP):
Psychotherapie, psychologische Beratung, Coaching, Abklärungen: CHF 160.- / 45 min. (zzgl. MWST – bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre fallen keine MWST an)
Lerntraining: CHF 110.- / 45 min.
Direkte Schulbegleitung vor Ort: 40.- CHF / 60 min (zzgl. Wegzeit)
Einzel-Supervision: CHF 170.- / 45 min. (Gruppen-Supervision auf Anfrage)
Wenn zwei Beratende beim Gespräch anwesend sind, wird der Termin auf zwei separate Rechnungen aufgeteilt.
Durch Sie veranlasste Aufwendungen, wie Telefonate und Mails, Berichte und Zeugnisse für Krankenkassen, Gutachten, Testdurchführungen und -auswertungen, Orientierungen von Bezugspersonen (z.B. Lehrpersonen, Ärzte/innen) werden nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
Bestimmte Aufwendungen wie z.B. Berichte, Gutachten, Zeugnisse, Mails, Telefongespräche werden nicht explizit in der Rechnung ausgewiesen, da sie unter den entsprechenden Tarif (Psychotherapie, psychologische Beratung, etc.) fallen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, eine zuvor vereinbarte Sitzung wahrzunehmen (unabhängig vom Grund der Abwesenheit), dann wird die Rechnungsstellung wie folgt gehandhabt:
Terminänderungen und -absagen bis 24 Stunden (Arbeitstage) vor dem Termin werden nicht verrechnet.
Bei sehr kurzfristigen Änderungen bis 90 Minuten vor dem Termin wird die Sitzung zum halben Tarif verrechnet.
Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Sitzung zum ganzen Tarif verrechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie per Einzahlungsschein und 30 Tagen Zahlungsfrist.