Finanzen


  • Wir benötigen das Formular Honorarabrechnung siehe auch die Rubrik Honorare / Spesen.
  • Bei Honoraren über CHF 500.-- ist eine Beschreibung der Leistung (= Leistungsnachweis) zwingend notwendig. Als Leistungsnachweis dient z.B. ein Programmflyer bzw. jeglicher Beleg für die Erbringung der Leistung.
  • Wenn Sie selbständigerwerbend sind, benötigen wir zudem den kantonalen Selbständigkeitsnachweis. Ansonsten werden ab einem Einkommen von CHF 2'300 Sozialabgaben erhoben (berechnet auf das Kalenderjahr, wobei alle Ihre Honorare kumuliert werden).
  • Sollten gleichzeitig Spesen angefallen sein, können diese mit dem selben Formular gemeldet werden.

 

 

Für alle Kosten bis zu einem Betrag von CHF 50.00, die nicht über SAP-Travelmanagement (TRV) oder ein Spesenformular zurückgefordert werden, können Sie nach Terminvereinbarung Bargeld beziehen.


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