Freie Elemente

Die freien Elemente umfassen verschiedene Weiterbildungsleistungen, welche von den Weiterbildungsteilnehmer:innen selbstständig erbracht werden. Die freien Elemente sind aber auch eine wichtige Grundlage für die  anderen Module und Leistungen, wie beispielsweise die Falldokumentationen und die notwendige Praxiserfahrung.

Einzelselbsterfahrung

Die Einzelselbsterfahrung besteht aus 50 Lektionen und ist von den Weiterbildungsteilnehmer:innen selbstständig neben den Lehrveranstaltungen des Studiengangs zu organisieren. Mit der Einzelselbsterfahrung kann jederzeit während der Weiterbildung begonnen werden. Ziel der Selbsterfahrung ist die Reflektion des Erlebens und Verhaltens der Weiterbildungsteilnehmer:innen als angehende Psychotherapeut:innen, sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und kritische Reflexion des eigenen Beziehungsverhaltens. Die Selbsterfahrungstherapeut:innen verfügen über eine qualifizierte Weiterbildung in Psychotherapie und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach Abschluss der Weiterbildung. Details dazu sind im Merkblatt Selbsterfahrung und Supervision zu lesen (Link). 

Einzelsupervision

Die Einzelselbsupervision besteht aus 50 Lektionen und ist von den Weiterbildungsteilnehmer:innen selbstständig neben den Lehrveranstaltungen des Studiengangs zu organisieren. Mit der Einzelsupervision kann jederzeit während der Weiterbildung begonnen werden. Ziel der Supervision ist die Reflexion und Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Tätigkeit, sowie die Entwicklung der persönlichen psychotherapeutischen Kompetenz. Die Supervisor:innen verfügen über eine qualifizierte Weiterbildung in Psychotherapie und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach Abschluss der Weiterbildung. Details dazu sind im Merkblatt Selbsterfahrung und Supervision zu lesen (Link). 

Klinische Praxis

Die zweijährige klinische Praxis (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) findet in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung statt, davon mindestens ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung (Klinik, ambulanter psychiatrischer oder psychotherapeutischer Dienst). Bei teilzeitlicher Anstellung verlängert sich die Dauer entsprechend. Es werden nur Anstellungen nach dem Studienabschluss berücksichtigt. Weiterbildungsteilnehmer:innen erwerben dabei die notwendige breite klinische und psychotherapeutische Erfahrung in einem breiten Spektrum an Störungs- und Krankheitsbildern.

Eigene psychotherapeutische Tätigkeit

Im Rahmen der Weiterbildung werden 500 Stunden an eigener psychotherapeutischer Tätigkeit unter Supervision gefordert. Dies umfasst mindestens zehn supervidierte Psychotherapien von Menschen mit verschiedenen Störungs- und Krankheitsbildern, deren Verlauf und Ergebnisse mit wissenschaftlich validierten Instrumenten dokumentiert und evaluiert werden.