Vertragsende und Kündigung

 

Bitte informieren Sie das dezentrale HR der Fakultät frühzeitig über Kündigungen und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Wenn Mitarbeiter*innen das Arbeitsverhältnis auflösen möchten (mit oder ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist) und die vorgesetzte Person damit einverstanden ist, so handelt es sich um eine Kündigung seitens Mitarbeiter*in und nicht um eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen. Wichtig hierbei ist, dass der/die Mitarbeitender*in die Kündigung selbst verfasst und unterschreibt. Durch ihr Visum erklärt sich die vorgesetzte Person mit der Kündigung des/der Mitarbeiter*in einverstanden.
  • Das Kündigungsschreiben ist mit beiden Unterschriften als PDF an das dezentrale HR zu senden.
  • Wir übernehmen die Weiterleitung an das zentrale HR und leiten den Austrittsprozess ein.