Personal

Als erste Ansprechpersonen stehen Ihnen an der Fakultät für Psychologie die dezentralen HR-Sachbearbeiter*innen unterstützend zur Verfügung. Die für Sie zuständige/n Person/en finden Sie hier.



Detaillierte Informationen zum Arbeitsmodell Homeoffice finden Sie im Intranet. Bitte beachten Sie, dass eine für die Fakultät für Psychologie angepasste Version der Homeoffice-Vereibarung besteht. Wir bitten Sie daher, die unten gelistete Vorlage zu verwenden. 

Technische Voraussetzungen für das Homeoffice

  • Termine sind via Exchange-Kalender einsehbar
Timemangement

Für Informationen zum TimeManagement konsultieren Sie bitte das Intranet.

Offene Stellen
  • Stelleninserate werden grundsätzlich nur auf unibas.ch publiziert.
  • Bitte reichen Sie Stelleninserate als Word-Dokument ein und vermerken Sie gewünschte Laufzeit in Wochen.
  • Gestaltungsichtlinien DE
  • Gestaltungsrichtlinien ENG
  • 
Für Ausschreibungen mit hoher zu erwartender Rücklaufquote bitten wir um Kontaktaufnahme. Möglicherweise ist E-Recruiting hierfür die Lösung. Gerne klären wir dies für Sie ab.

Standardkanälen für die Publikation

Die Laufzeit ist bei allen Medien auf 30 Tage festgelegt. Auf der Homepage der Universität Basel kann eine Laufzeit von 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 12 Wochen gewählt werden.

Mitarbeiter*innen ab Personalkategoie Assistierende erhalten einen persönlichern Telefonanschluss. Anträge sind vor Stellenantritt an die Geschäftsführung zur Genehmigung zu senden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unpersönliche Telefonnummern bei der Geschäftsführung zu beantragen (Beispiel: Sammelanschluss für Büro Hilfsassistierende).

Folgende Angaben sind jeweils nötig:

  • Vorname Nachname
  • Raumnummer und Gebäudebezeichnung
  • persönlicher Anschluss oder unpersönlicher Anschluss
UNICARD

Informationen zur UNIcard siehe bitte Rubrik «Schlüssel und UNIcard».

Mitarbeitende sind verpflichtet, Betriebs- sowie Nichtbetriebsunfälle als auch krankheitsbedingte Abwesenheiten unverzüglich zu melden.

Siehe dazu auch weitere Informationen im Intranet: Unfall & Unfallversicherung sowie Krankheit & Krankentaggeldversicherung.


Je nach Herkunft der Mitarbeiter*innen sind verschiendene Fristen einzuhalten. Bitte konsultieren Sie hierzu die Übersicht der benötigen Unterlagen nach Anstellung inkl. Bewilligungen oder die Rubrik «Anstellung».

Nein, das ist leider nicht vorgesehen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Mögliche Gründe sind die Koordination eines Drittmittelprojektes oder die Fertigstellung einer Publikation. Die Ausleihe nach Austritt ist auf max. 6 Monate beschränkt.

Bitte kontakieren Sie die IT-Abteilung der Fakultät für Psychologie

Die Anstellung darf maximal zu 28.57% / 12 Wochenstunden Ø p. a (max. 624 Stunden pro Jahr) erfolgen. Dabei kann der Beschäftigungsgrad kurzfristig erhöht werden, solange die maximalen Jahresstunden nicht überschritten werden. In begründeten Fällen können Studierende mit Bachelor maximal zu 50% und befristet für höchstens 2 Jahre angestellt werden. Deren Tätigkeit ist in der Lehre auf tutorielle Aufgaben im Bachelorstudiengang beschränkt; sie umfasst höchstens 4 Semesterwochenstunden.

E-Mail
  • Sollte bereits ein Anschluss bestehen, kann dieser neu zugeordnet werden (zum Antrag).
  • Oder es wird ein neuer Anschluss beantragt (Antrag neues VoIP Telefon).
  • Anträge sind per E-Mail an die Geschäftsführung zu senden.

Ihr Team für Personalfragen

Service-Nummer zu den Bürozeiten

+41 61 207 63 63